Bebaute Grundstücksfläche
Auch: Bebaute Fläche
Die bebaute Grundstücksfläche ist der Anteil eines Baugrundstücks, den bauliche Anlagen überdecken. Sie wird über die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) begrenzt und ist maßgeblich für die zulässige Grundfläche eines Gebäudes.
Ausführliche Erklärung
§ 19 BauNVO definiert die Grundflächenzahl (GRZ) als Verhältniszahl, die angibt, wie viele Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Multipliziert man die GRZ mit der Grundstücksfläche, ergibt sich die zulässige Grundfläche – also die maximal bebaubare Fläche des Grundstücks. Maßgeblich für die Berechnung ist dabei die Fläche des Baugrundstücks, die hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt, beziehungsweise hinter der tatsächlichen Straßengrenze, wenn keine Festsetzung besteht.
Zur bebauten bzw. anrechenbaren Grundfläche zählen nicht nur die Grundflächen der Gebäude selbst, sondern grundsätzlich auch Garagen, Stellplätze, Terrassen, Nebenanlagen und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche. Der Bebauungsplan kann jedoch abweichende Festsetzungen treffen. Nach § 19 Abs. 4 BauNVO dürfen diese zusätzlichen Anlagen die zulässige Grundfläche um bis zu 50 Prozent überschreiten – höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8, sofern der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt.
Für Bauherren und Käufer ist die bebaute Grundstücksfläche zentral für die Frage, wie groß ein Gebäude auf einem gegebenen Grundstück maximal werden darf – und damit für die Einschätzung von Ausbau- und Erweiterungspotenzial.
Beispiel aus der Praxis
Ein Grundstück von 800 m² liegt in einem Baugebiet mit festgesetzter GRZ von 0,4. Die zulässige Grundfläche beträgt damit 320 m². Bereits errichtet ist ein Wohnhaus mit einer Grundfläche von 200 m²; für Garage und Terrasse verbleiben rechnerisch noch bis zu 120 m² zusätzliche bebaute bzw. überbaute Fläche, abzüglich etwaiger Überschreitungsregelungen.
Rechtsgrundlage
- § 19 BauNVO – Definition von Grundflächenzahl, zulässiger und bebauter Grundstücksfläche sowie Überschreitungsregelungen für Nebenanlagen.