BEG Einzelmaßnahmen

Auch: BEG EM · Bundesförderung effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen

BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist der Förderzweig der Bundesförderung für effiziente Gebäude, über den einzelne Sanierungsschritte – etwa der Austausch der Heizung, die Dämmung von Fassade oder Dach oder der Fenstertausch – bezuschusst werden, ohne dass eine komplette Effizienzhaus-Sanierung erforderlich ist.

Ausführliche Erklärung

Die BEG gliedert sich in drei Zweige: BEG Wohngebäude (WG), BEG Nichtwohngebäude (NWG) und BEG Einzelmaßnahmen (EM). Während WG und NWG die energetische Komplettsanierung bzw. den Neubau zu einem bestimmten Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Standard fördern, richtet sich BEG EM an Eigentümer, die gezielt einzelne Bauteile oder die Anlagentechnik verbessern wollen.

Wichtige Eckpunkte für die Maklerpraxis:

  • Antragsstelle: Für die meisten Einzelmaßnahmen (Heizungstausch, Gebäudehülle, Anlagentechnik) ist das BAFA zuständig; für Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Kreditvorhaben teils auch die KfW.
  • Förderfähige Maßnahmen: Wärmedämmung von Dach, Wand, Kellerdecke; Fenster- und Türentausch; Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie, Anschluss an Wärmenetz); Anlagentechnik wie hydraulischer Abgleich, Lüftungsanlagen; Fachplanung und Baubegleitung.
  • Fördersätze (Richtwerte, volatil): Heizungstausch zu einer förderfähigen Wärmepumpe erreicht Fördersätze von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (Grundförderung plus Boni wie Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommens-Bonus, Effizienz-Bonus); Gebäudehülle und Anlagentechnik werden mit niedrigeren Fördersätzen (meist 15–20 %, mit Bonus bei individuellem Sanierungsfahrplan bis 20 %) unterstützt.
  • Fachunternehmererklärung: Voraussetzung für die Auszahlung ist regelmäßig eine Bestätigung durch ein Fachunternehmen, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten wurden.
  • Kumulierung: Förderungen aus BEG EM sind grundsätzlich mit Steuerermäßigungen nach § 35c EStG nicht kombinierbar – Eigentümer müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden.
  • Praxisrelevanz: Für Makler ist BEG EM wichtig bei der Beratung von Verkäufern, die vor dem Verkauf punktuell modernisieren wollen, sowie bei Käufern, die nach dem Erwerb sanieren möchten – Fördermöglichkeiten sind ein relevantes Verkaufs- und Beratungsargument.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer tauscht seine alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe aus. Über BEG EM erhält er die Grundförderung plus Klimageschwindigkeits-Bonus, insgesamt einen Fördersatz von 50 % der förderfähigen Kosten, beantragt beim BAFA.

Rechtsgrundlage

Grundlage ist die jeweils aktuelle BEG-Förderrichtlinie Einzelmaßnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Verbindung mit den technischen Mindestanforderungen des GEG. Die Förderbedingungen werden regelmäßig angepasst; verbindlich ist stets die zum Antragszeitpunkt gültige Richtlinienfassung.

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