BEG Nichtwohngebäude

Auch: BEG NWG

BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) ist der Förderzweig der Bundesförderung für effiziente Gebäude, der sich an Eigentümer von Büro-, Verwaltungs-, Bildungs-, Gesundheits- und sonstigen Gewerbeimmobilien richtet und die energetische Sanierung sowie den Neubau zu Effizienzgebäude-Standards fördert.

Ausführliche Erklärung

Analog zur BEG Wohngebäude (WG) gibt es für Nichtwohngebäude einen eigenständigen Förderzweig mit angepassten technischen Anforderungen, da Bürogebäude, Schulen oder Produktionsstätten andere Nutzungsprofile (Belegungsdichte, technische Gebäudeausrüstung, Kühlbedarf) aufweisen als Wohngebäude.

Für die Maklerpraxis relevant:

  • Zuständigkeit: Kredite mit Tilgungszuschuss vergibt die KfW (Programm 263 für Sanierung, Programm 299 für klimafreundlichen Neubau im NWG-Bereich, je nach aktueller Programmnummerierung); Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Nichtwohngebäudebereich laufen über das BAFA.
  • Effizienzgebäude-Stufen: Wie bei Wohngebäuden gibt es Effizienzgebäude-Stufen (z. B. Effizienzgebäude 40, 55, 70), die den Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude definieren.
  • Zielgruppe: Gewerbetreibende, Kommunen, Vereine, kirchliche Träger, Wohnungsunternehmen (soweit Nichtwohnflächen betroffen sind) sowie private Investoren in Gewerbeimmobilien.
  • Nachhaltigkeitszertifizierung: Bei größeren Neubauvorhaben wird häufig zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung (z. B. QNG, DGNB, BREEAM) verlangt oder empfohlen, die teils mit höheren Fördersätzen verknüpft ist.
  • Praxisrelevanz: Für Makler, die gewerbliche Objekte vermitteln, ist BEG NWG bei der Bewertung von Sanierungs- und Modernisierungspotenzial sowie bei der Beratung von Investoren zu Wertsteigerungspotenzialen durch energetische Ertüchtigung relevant. Ein gefördertes, auf Effizienzgebäude-Standard saniertes Objekt erzielt in der Regel bessere Vermietungs- und Verkaufskonditionen.

Beispiel aus der Praxis

Ein Unternehmen saniert sein Bürogebäude energetisch (Fassadendämmung, neue Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Austausch der Heizungsanlage) und erreicht dabei den Standard Effizienzgebäude 55. Über BEG NWG erhält es einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss.

Rechtsgrundlage

Grundlage ist die jeweils aktuelle BEG-Förderrichtlinie Nichtwohngebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Verbindung mit den GEG-Anforderungen an Nichtwohngebäude. Fördersätze und Bedingungen werden regelmäßig angepasst.

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