Betriebshaftpflichtversicherung

Auch: Firmenhaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt ein Maklerunternehmen vor finanziellen Folgen, wenn im Rahmen der Geschäftstätigkeit einer dritten Person ein Personen- oder Sachschaden entsteht – etwa wenn ein Besichtigungsteilnehmer stürzt oder ein Kunde eine Sache beschädigt bekommt. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis unverzichtbar.

Ausführliche Erklärung

Für Immobilienmakler ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine der wichtigsten freiwilligen Absicherungen, da bei Besichtigungen, Schlüsselübergaben und im Büroalltag zahlreiche Haftungsrisiken entstehen können:

  • Personenschäden: Ein Kaufinteressent stürzt bei einer Besichtigung über eine lose Teppichkante oder eine defekte Treppenstufe im vermittelten Objekt.
  • Sachschäden: Ein Mitarbeiter des Maklerbüros beschädigt beim Ausmessen einer Wohnung versehentlich Einrichtungsgegenstände.
  • Schlüsselverlust: Verliert der Makler einen Wohnungs- oder Objektschlüssel, kann dies – insbesondere bei Schließanlagen – zu erheblichen Kosten für den Austausch der gesamten Anlage führen; viele Betriebshaftpflichtpolicen bieten hierfür einen speziellen Schlüsselverlust-Baustein.

Abzugrenzen ist die Betriebshaftpflichtversicherung klar von der Berufshaftpflichtversicherung (auch Vermögensschadenhaftpflicht): Während die Betriebshaftpflicht Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden abdeckt, greift die Berufshaftpflicht bei reinen Vermögensschäden aus Beratungs- oder Bearbeitungsfehlern. Ein professionell aufgestelltes Maklerbüro sollte idealerweise beide Versicherungen vorhalten, da die Risikoprofile sich ergänzen, aber nicht überschneiden.

Bei der Auswahl der Police ist auf eine angemessene Deckungssumme (üblich sind 3 bis 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden), den Einschluss von Mitarbeitern und freien Handelsvertretern sowie auf Ausschlüsse (z. B. Bearbeitungsschäden, die eher in den Berufshaftpflichtbereich fallen) zu achten.

Beispiel aus der Praxis

Bei einer Wohnungsbesichtigung rutscht ein Kaufinteressent auf einer frisch gewischten Treppe aus und verletzt sich. Die Betriebshaftpflichtversicherung des Maklerbüros übernimmt die Behandlungskosten sowie ein etwaiges Schmerzensgeld, sofern eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Maklers festgestellt wird.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Betriebshaftpflichtversicherung beruht auf einem privatrechtlichen Versicherungsvertrag; die allgemeine Haftung für Personen- und Sachschäden ergibt sich aus §§ 823 ff. BGB (deliktische Haftung) bzw. §§ 280 ff. BGB (vertragliche Haftung).

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