Budgetberatung
Auch: Kaufpreisrahmen-Beratung · Finanzielle Vorabklärung
Die Budgetberatung ist der erste Schritt in der Käuferbegleitung: Der Makler ermittelt zusammen mit dem Interessenten, wie viel Kaufpreis unter Berücksichtigung von Eigenkapital, Einkommen, laufenden Kosten und Nebenkosten realistisch finanzierbar ist. Sie verhindert Besichtigungen und Kaufentscheidungen außerhalb des tatsächlichen finanziellen Rahmens.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist die Budgetberatung ein zentrales Qualifizierungsinstrument: Bevor Objekte gezeigt werden, sollte grob geklärt sein, ob der Interessent sich das Objekt überhaupt leisten kann – das spart Zeit auf beiden Seiten und schützt vor Enttäuschungen. In der Praxis umfasst die Budgetberatung typischerweise:
- Haushaltsrechnung: Gegenüberstellung von Nettoeinkommen und laufenden Ausgaben zur Ermittlung der monatlich tragbaren Rate.
- Faustformel-Kalkulation: Häufig wird die Regel verwendet, dass die monatliche Kreditrate 30–40 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen sollte.
- Eigenkapitalquote: Klärung, wie viel Eigenkapital vorhanden ist – als Richtwert gelten mindestens 20 % des Kaufpreises zzgl. Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, ggf. Maklerprovision), damit eine Vollfinanzierung vermieden wird.
- Nebenkostenaufschlag: Kaufnebenkosten liegen je nach Bundesland bei etwa 9–15 % des Kaufpreises und müssen in der Budgetplanung berücksichtigt werden.
- Abgrenzung zur Finanzierungsberatung: Die Budgetberatung ist keine Kreditvermittlung und ersetzt nicht die Bonitätsprüfung durch die Bank – sie ist eine überschlägige Orientierung, meist ohne Vermittlerhaftung nach § 34i GewO, sofern der Makler keine konkreten Kreditprodukte empfiehlt.
Rechtlich bewegt sich der Makler hier im Rahmen seiner allgemeinen Beratungspflicht als Immobilienmakler; sobald konkrete Finanzierungsprodukte empfohlen oder vermittelt werden, greift die Erlaubnispflicht nach § 34i GewO für Immobiliardarlehensvermittler.
Beispiel aus der Praxis
Ein Ehepaar mit 5.000 Euro Nettoeinkommen und 60.000 Euro Eigenkapital wendet sich an einen Makler. Dieser errechnet anhand der Haushaltsrechnung eine tragbare Kaufpreisspanne von 350.000 bis 400.000 Euro und zeigt dem Paar nur Objekte in diesem Rahmen – statt teurere Wunschobjekte zu präsentieren, die später an der Finanzierung scheitern würden.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die Budgetberatung ist eine freiwillige Serviceleistung im Rahmen der allgemeinen Maklertätigkeit; bei konkreter Finanzierungsvermittlung greift die Erlaubnispflicht nach § 34i GewO.