Einkommensnachweis

Auch: Gehaltsnachweis · Verdienstbescheinigung

Der Einkommensnachweis belegt gegenüber der finanzierenden Bank die Höhe und Regelmäßigkeit des Einkommens eines Kaufinteressenten. Er ist neben dem Eigenkapitalnachweis die wichtigste Grundlage, um die tragbare Kreditrate und damit die Finanzierbarkeit einer Immobilie zu bestimmen.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist der Einkommensnachweis relevant, um Käufer realistisch einzuschätzen und Fehlberatungen zu vermeiden:

  • Bei Angestellten: In der Regel die letzten 3 Gehaltsabrechnungen sowie der letzte Einkommensteuerbescheid bzw. die Lohnsteuerbescheinigung; bei befristeten Arbeitsverträgen verlangen Banken oft zusätzliche Sicherheiten oder eine Verlängerungszusage des Arbeitgebers.
  • Bei Selbstständigen/Freiberuflern: BWA-Auswertungen der letzten Monate sowie Steuerbescheide und Jahresabschlüsse der letzten 2–3 Jahre, da hier kein festes Gehalt existiert.
  • Bei Rentnern: Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung sowie ggf. Nachweise über Zusatzrenten (betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherung).
  • Bei Kapitaleinkünften/Mieteinnahmen: Nachweise über bestehende Mietverträge oder Kapitalerträge, die als Zusatzeinkommen angerechnet werden können.
  • Kapitaldienstfähigkeit: Die Bank errechnet aus dem nachgewiesenen Einkommen abzüglich laufender Verpflichtungen (bestehende Kredite, Unterhaltszahlungen) die maximal tragbare monatliche Kreditrate – häufig unter Anwendung eines Sicherheitsabschlags von rund 20–40 % auf variable Einkommensbestandteile wie Boni.
  • Praxisrelevanz: Der Makler sollte Interessenten früh auf die notwendigen Unterlagen hinweisen, damit die Finanzierungszusage rechtzeitig vor dem Notartermin vorliegt und der Kaufprozess nicht ins Stocken gerät.

Beispiel aus der Praxis

Ein angestellter Kaufinteressent legt seiner Bank die letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie den aktuellen Einkommensteuerbescheid vor. Die Bank errechnet daraus eine maximale monatliche Kreditrate von 1.400 Euro und erteilt auf dieser Basis eine Finanzierungszusage über 320.000 Euro.

Rechtsgrundlage

  • § 505b BGB – Verpflichtung der Bank zur Kreditwürdigkeitsprüfung anhand nachgewiesener Einkommensverhältnisse vor Abschluss eines Immobiliardarlehensvertrags.

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