Einkommensbonus Heizungsförderung

Auch: Einkommensbonus BEG · Einkommensbonus Wärmepumpe

Der Einkommensbonus ist ein zusätzlicher Fördersatz innerhalb der BEG-Heizungsförderung, der selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen beim Austausch ihrer Heizung finanziell stärker entlastet. Er beträgt 30 Prozentpunkte zusätzlich zur Grundförderung und setzt ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 EUR voraus.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Einkommensbonus vor allem bei der Beratung selbstnutzender Eigentümer relevant, die vor einem Heizungstausch stehen oder eine Immobilie mit veralteter Heizungsanlage kaufen möchten:

  • Fördersatz: 30 Prozentpunkte zusätzlich zur Grundförderung von 30 % – bei gleichzeitiger Berechtigung zum Geschwindigkeitsbonus ergeben sich in der Summe hohe Förderquoten, gedeckelt auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten.
  • Berechtigtenkreis: Nur selbstnutzende Eigentümer mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im geförderten Gebäude. Vermieter sind vom Einkommensbonus ausgeschlossen, können aber Grundförderung und ggf. Geschwindigkeitsbonus erhalten.
  • Einkommensermittlung: Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen (zvE) laut Steuerbescheid – nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen. Berechnungsgrundlage sind die Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung.
  • Grenze: 40.000 EUR zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr; bei Überschreitung entfällt der Bonus vollständig (kein gleitender Übergang).
  • Deckelung: Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 EUR im Einfamilienhaus (bei Mehrfamilienhäusern gestaffelt je Wohneinheit); bei 70 % Förderquote ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuss von 21.000 EUR.

Für die Maklerpraxis ist entscheidend, Kaufinteressenten mit geringem Einkommen frühzeitig auf diesen Bonus hinzuweisen, da er die Wirtschaftlichkeit einer energetischen Sanierung nach dem Kauf erheblich verbessern kann – insbesondere in Kombination mit Grund- und Geschwindigkeitsbonus.

Beispiel aus der Praxis

Ein selbstnutzendes Ehepaar mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 35.000 EUR tauscht seine Gasheizung gegen eine Wärmepumpe für 25.000 EUR Gesamtkosten. Es erhält 30 % Grundförderung plus 30 Prozentpunkte Einkommensbonus, insgesamt 60 % der förderfähigen Kosten – ein Zuschuss von 15.000 EUR.

Rechtsgrundlage

  • § 71 GEG – regelt die technische Pflicht zu mind. 65 % erneuerbaren Energien bei neuen Heizungsanlagen, an die die BEG-Heizungsförderung anknüpft (keine eigene Förderrechtsgrundlage; die Förderung selbst beruht auf §§ 23, 44 BHO).
  • BEG-Förderrichtlinie Wohngebäude – Klimafreundliche Heizung – konkrete Ausgestaltung von Grundförderung, Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus.

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