Energieeffizienz-Experte

Auch: Energieberater vor Ort · EEE-Listeneintragung

Ein Energieeffizienz-Experte ist ein bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) in der bundesweiten Energieeffizienz-Experten-Liste eingetragener, unabhängiger Sachverständiger für energetisches Bauen und Sanieren. Seine fachliche Bestätigung ist bei den meisten BEG-Förderanträgen sowie bei der steuerlichen Sonderabschreibung für energetische Maßnahmen zwingende Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Energieeffizienz-Experte ein wichtiger Ansprechpartner bei der Beratung von Verkäufern und Käufern zu förderfähigen Sanierungen, da ohne dessen Mitwirkung in aller Regel keine Fördermittel fließen:

  • Eintragung: Voraussetzung ist eine Eintragung in die bundesweite Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE-Liste) der dena. Zulassungsvoraussetzungen sind eine einschlägige berufliche Qualifikation (z. B. Ingenieur, Architekt, Handwerksmeister mit energetischer Zusatzqualifikation) sowie regelmäßige Fortbildungsnachweise.
  • Aufgaben: Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP), fachliche Planung und Baubegleitung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen, Ausstellung von Energieausweisen sowie die Bestätigung, dass technische Mindestanforderungen der BEG-Förderrichtlinien erfüllt sind.
  • Förderrelevanz: Bei den meisten BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) und bei der Neubauförderung (KfW) ist die fachliche Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten zwingend für Antragstellung und Auszahlung – ohne diese Bestätigung wird der Antrag abgelehnt bzw. die Auszahlung verweigert.
  • Kostenzuschuss für Baubegleitung: Die Kosten für die fachliche Begleitung durch den Energieeffizienz-Experten sind selbst förderfähig und werden über die BEG mit einem eigenen Fördersatz bezuschusst.

Für Makler ist es wichtig, Kunden bei geplanten Sanierungen frühzeitig auf die Notwendigkeit eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten hinzuweisen, um Verzögerungen oder den vollständigen Verlust der Förderfähigkeit zu vermeiden – insbesondere in Kombination mit dem Antragsprinzip vor Maßnahmenbeginn.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer möchte seine Heizung austauschen und einen BEG-Zuschuss beantragen. Er beauftragt einen in der EEE-Liste eingetragenen Energieeffizienz-Experten, der die technische Konformität der geplanten Wärmepumpe bestätigt. Ohne diese Bestätigung hätte der Förderantrag beim BAFA nicht gestellt werden können.

Rechtsgrundlage

  • BEG-Förderrichtlinien – Nachweispflicht der fachlichen Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Experten.
  • § 88 GEG – Regelungen zur Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen.
  • Keine eigenständige gesetzliche Berufszulassungsnorm; die Zulassung erfolgt über die dena-Richtlinien zur Energieeffizienz-Experten-Liste.

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