Bürofläche

Auch: Büroraum · Büroeinheit

Bürofläche ist die für Verwaltungs- und Bürotätigkeiten nutzbare Fläche eines Gebäudes, die im gewerblichen Immobilienmarkt vermietet, verkauft oder bewertet wird und deren Größe üblicherweise nach der Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF/G) der gif ermittelt wird.

Ausführliche Erklärung

Bürofläche ist eine der zentralen Nutzungsarten im gewerblichen Immobilienmarkt und bildet ein eigenes Marktsegment mit spezifischen Bewertungs- und Vermarktungskennzahlen. Anders als bei Wohnflächen, die nach der Wohnflächenverordnung berechnet werden, hat sich für Büro- und sonstige Gewerbeflächen in Deutschland die Richtlinie MF/G der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung (gif) als Marktstandard etabliert. Sie unterscheidet unter anderem Hauptnutzflächen, Verkehrsflächen und technische Funktionsflächen und ermöglicht dadurch eine marktübliche Vergleichbarkeit von Büroflächenangeboten.

Bei der Vermarktung von Büroflächen sind neben der reinen Quadratmeterzahl weitere Faktoren entscheidend: die Drittverwendungsfähigkeit (Eignung für unterschiedliche Mieter), die Flächeneffizienz (Verhältnis von Nutzfläche zu Verkehrsfläche), die technische Ausstattung (Klimatisierung, Doppelboden, Glasfaseranbindung) sowie die Flexibilität der Grundrissgestaltung, etwa für Zellenbüros, Kombibüros oder offene Bürolandschaften. In den letzten Jahren hat sich der Markt zudem stark in Richtung flexibler Nutzungskonzepte wie Coworking-Flächen und Serviced Offices entwickelt, was klassische langfristige Bürovermietungen zunehmend ergänzt.

Beispiel aus der Praxis

Ein Unternehmen mietet 500 Quadratmeter Bürofläche im dritten Obergeschoss eines Bürogebäudes. Im Mietvertrag wird die Fläche gemäß der MF/G-Richtlinie ausgewiesen, wodurch Verkehrsflächen wie Flure und technische Nebenräume gesondert von der eigentlichen Nutzfläche ausgewiesen werden.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige gesetzliche Regelung der Flächenberechnung; marktüblich ist die Anwendung der MF/G-Richtlinie der gif, vertragliche Grundlage bilden die allgemeinen Vorschriften zum Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) für Gewerberaummietverträge.

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