Custom Audience
Auch: Benutzerdefinierte Zielgruppe · Individualisierte Zielgruppe
Eine Custom Audience ist eine individuell definierte Zielgruppe innerhalb einer Werbeplattform (z. B. Meta/Facebook, Google), die auf Basis eigener Datensätze eines Maklerbüros erstellt wird – etwa aus einer E-Mail-Liste bestehender Interessenten oder Website-Besuchern. Anzeigen können dadurch gezielt an bereits bekannte oder ähnliche Personen ausgespielt werden.
Ausführliche Erklärung
Custom Audiences sind ein zentrales Instrument des zielgruppengenauen digitalen Marketings und ermöglichen es Maklerbüros, Werbebudgets effizienter einzusetzen als bei rein demografisch definierten Zielgruppen.
Typische Anwendungsformen im Maklergeschäft:
- Kontaktlisten-basierte Audience: Hochladen einer (datenschutzkonform legitimierten) Liste von E-Mail-Adressen oder Telefonnummern bestehender Interessenten, um diese gezielt mit neuen Objektangeboten zu erreichen.
- Website-Besucher-Audience: Ansprache von Nutzern, die zuvor die Maklerwebsite oder ein bestimmtes Exposé besucht haben (Retargeting), etwa um sie an ein noch nicht abgeschlossenes Kontaktformular zu erinnern.
- Lookalike/ähnliche Zielgruppen: Auf Basis einer Custom Audience kann die Plattform eine „Lookalike Audience“ bilden – neue Nutzer mit ähnlichem Profil wie die bestehenden Kunden, um die Reichweite gezielt zu erweitern, ohne die Streuverluste einer rein demografischen Zielgruppe.
- Kampagnensteuerung: Custom Audiences werden häufig kombiniert mit klassischen demografischen und geografischen Filtern (z. B. Radius um das Objekt, Einkommensgruppe), um besonders relevante Interessenten für ein konkretes Objekt zu erreichen.
Datenschutzrechtlich ist der Einsatz von Custom Audiences im Maklerkontext besonders sensibel: Das Hochladen von Kontaktdaten Dritter zu Werbezwecken auf eine Plattform wie Meta stellt eine Datenverarbeitung dar, die einer wirksamen Rechtsgrundlage bedarf – in der Regel der Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine pauschale Weitergabe von Interessentendaten ohne entsprechende Einwilligung ist unzulässig.
Beispiel aus der Praxis
Ein Maklerbüro erstellt in Meta Ads eine Custom Audience aus der E-Mail-Liste seiner Newsletter-Abonnenten, die zuvor der Datenverarbeitung zu Werbezwecken zugestimmt haben. Für ein neues Neubauprojekt wird diesen Personen gezielt eine Anzeige ausgespielt, zusätzlich erstellt Meta eine Lookalike Audience mit ähnlichem Nutzerprofil zur Reichweitenerweiterung.
Rechtsgrundlage
- Art. 6, Art. 7 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung; regelmäßig ist eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen erforderlich, bevor deren Kontaktdaten zu Werbezwecken auf eine Plattform hochgeladen werden.
- § 7 UWG – Verbot unzumutbarer Belästigung durch Werbung ohne Einwilligung.
- Zusätzlich zu beachten: Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit der jeweiligen Werbeplattform (Art. 28 DSGVO).