Datenqualitäts-Check

Auch: Plausibilitätsprüfung · Datenvalidierung

Ein Datenqualitäts-Check ist eine automatisierte Funktion in Maklersoftware, die eingegebene oder importierte Objekt- und Kundendaten auf Vollständigkeit, Plausibilität und Widerspruchsfreiheit prüft, bevor sie veröffentlicht oder weiterverarbeitet werden.

Ausführliche Erklärung

Fehlerhafte oder unvollständige Objektdaten sind einer der häufigsten Gründe für schlechte Portalperformance, verlorene Leads oder rechtliche Risiken (etwa fehlende Pflichtangaben in Immobilienanzeigen nach der Energieeinsparverordnung/dem GEG). Ein Datenqualitäts-Check prüft typischerweise:

  • Vollständigkeit: Sind Pflichtfelder wie Wohnfläche, Baujahr, Energieausweis-Kennwerte und Preis ausgefüllt?
  • Plausibilität: Stimmen Wertebereiche überein (z. B. Wohnfläche in sinnvollem Verhältnis zur Zimmerzahl, Kaufpreis nicht offensichtlich fehlerhaft eingegeben)?
  • Formatkonsistenz: Sind Postleitzahlen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen korrekt formatiert?
  • Rechtliche Pflichtangaben: Sind laut GEG erforderliche Angaben zum Energieausweis (Energieeffizienzklasse, Energiekennwert) für die Anzeige vorhanden?

Viele CRM-Systeme (onOffice, FlowFact, Propstack) zeigen bei fehlenden oder unplausiblen Angaben Warnhinweise an, bevor ein Exposé an Portale übermittelt wird. Das reduziert das Risiko von Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (ein in der Praxis nicht seltenes Abmahnthema) und verbessert gleichzeitig die Sichtbarkeit auf Portalen, da unvollständige Anzeigen oft schlechter gerankt werden.

Ein Datenqualitäts-Check kann auch retrospektiv über den gesamten Bestand laufen ("Datenbereinigung"), etwa um veraltete Objekte, widersprüchliche Preisangaben oder fehlerhafte Kontaktdaten im Bestand aufzuspüren. Dies ist besonders bei der Migration von einem CRM-System zu einem anderen relevant.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler importiert 200 Bestandsobjekte in ein neues CRM. Der automatische Datenqualitäts-Check meldet, dass bei 15 Objekten die Energieeffizienzklasse fehlt und bei 3 Objekten die Wohnfläche unplausibel niedrig (unter 5 m²) eingetragen ist. Der Makler korrigiert die Datensätze, bevor sie auf Portale übertragen werden.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle Rechtsgrundlage. Mittelbar relevant sind die Pflichtangaben-Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Immobilienanzeigen, deren Einhaltung ein Datenqualitäts-Check unterstützen kann.

Verwandte Begriffe