DIN 68800

Auch: Holzschutznorm

Die DIN 68800 ist das zentrale deutsche Regelwerk für den Holzschutz im Hochbau. Sie legt fest, wie Holzbauteile konstruktiv, chemisch oder durch Kombination beider Methoden vor Pilz- und Insektenbefall geschützt werden und wie bestehende Schäden saniert werden müssen.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die DIN 68800 vor allem relevant, wenn bei einer Immobilie Holzschäden (Dachstuhl, Balken, Fachwerk) festgestellt werden oder eine Sanierung ansteht – die Norm bildet den fachlichen Maßstab, an dem sich Sachverständige und Handwerker orientieren.

Die Normenreihe gliedert sich in mehrere Teile:

  • DIN 68800-1: Allgemeine Grundlagen zum Holzschutz im Hochbau.
  • DIN 68800-2: Vorbeugende bauliche/konstruktive Maßnahmen (z. B. ausreichende Belüftung, Vermeidung von Feuchtigkeitsstau, Abstand von Holz zu erdberührten Bauteilen) – der bevorzugte Ansatz, da er ohne Chemikalien auskommt.
  • DIN 68800-3: Vorbeugender chemischer Holzschutz mit Holzschutzmitteln, wenn konstruktive Maßnahmen allein nicht ausreichen (z. B. bei tragenden Außenbauteilen mit erhöhtem Risiko).
  • DIN 68800-4: Bekämpfungsmaßnahmen bei bereits bestehendem Pilz- oder Insektenbefall, insbesondere bei Befall mit dem Echten Hausschwamm; regelt Sanierungsradius, Entfernungspflichten und Nachweisverfahren.

Praxisrelevanz für den Makler:

  • Bei Verdacht auf Schwammbefall oder Holzschädlinge ist ein Gutachten nach DIN 68800-4 üblich, um Sanierungsumfang und -kosten zu bestimmen.
  • Die Einhaltung der Norm ist bei Sanierungen und Neubauten Voraussetzung für eine mängelfreie, versicherbare Bauausführung; Abweichungen können spätere Gewährleistungsansprüche begründen.
  • Käufer sanierungsbedürftiger Objekte sollten auf Nachweise über durchgeführte Holzschutzmaßnahmen nach DIN 68800 achten (z. B. Sanierungsprotokolle, Fachunternehmererklärungen).

Beispiel aus der Praxis

Beim Verkauf eines Fachwerkhauses stellt ein Gutachter Befall mit dem Echten Hausschwamm an tragenden Deckenbalken fest. Die Sanierung erfolgt nach den Vorgaben der DIN 68800-4, einschließlich Entfernung des befallenen Holzes mit einem Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter über die sichtbare Schadgrenze hinaus.

Rechtsgrundlage

  • DIN 68800-1 bis -4 – Normenreihe zu vorbeugendem und bekämpfendem Holzschutz im Hochbau; keine unmittelbare Gesetzeskraft, aber als "anerkannte Regel der Technik" haftungsrelevant im Rahmen der Sachmängelhaftung (§ 633, § 434 BGB).

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