Discount-Makler
Auch: Pauschalmakler · Billigmakler · Online-Makler
Ein Discount-Makler ist ein Immobilienmakler, der seine Vermittlungsleistung nicht zur marktüblichen prozentualen Provision, sondern gegen eine reduzierte Festpauschale oder ein gestuftes Paketmodell anbietet. Der Serviceumfang ist häufig standardisiert und digitalisiert, teils mit reduziertem persönlichem Betreuungsaufwand.
Ausführliche Erklärung
Discount-Makler (auch Pauschal- oder Online-Makler genannt) sind in den letzten Jahren vor allem durch digitale Plattformmodelle bekannt geworden, die den klassischen Vollservice-Makler mit einem günstigeren, oft technologiegetriebenen Modell unterbieten wollen. Bekannte Beispiele in Deutschland sind Anbieter wie McMakler, Instamakler oder verschiedene regionale Pauschalmakler-Modelle.
Typische Geschäftsmodell-Merkmale:
- Pauschalpreis statt Prozent-Provision: Statt der marktüblichen Provision (meist zwischen 3 % und 7,14 % inkl. USt. je nach Region und Verhandlung) wird ein Festbetrag berechnet, z. B. 1.999 € oder 3.999 € unabhängig vom Verkaufspreis.
- Digitalisierter Serviceumfang: Objektaufnahme, Exposé-Erstellung und teils sogar Besichtigungen laufen standardisiert und technologiegestützt ab (Selbstbesichtigungs-Boxen, digitale Terminvereinbarung), mit reduzierter persönlicher Betreuung im Vergleich zum klassischen Vollservice-Makler.
- Skalierung über Volumen: Das Geschäftsmodell setzt auf hohe Fallzahlen bei standardisierten Prozessen statt auf intensive Einzelbetreuung.
Rechtlich gilt für Discount-Makler dasselbe Maklerrecht wie für jeden anderen Makler: Der Provisionsanspruch entsteht nach § 652 BGB nur bei erfolgreicher Vermittlung, und seit Einführung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermietung (§ 2 Abs. 1a WoVermittG, Wohnungsvermittlungsgesetz) sowie der hälftigen Teilung der Käuferprovision beim Immobilienkauf (§§ 656a ff. BGB, seit Dezember 2020) sind auch Discount-Makler an diese Vorgaben gebunden.
Praxisrelevanz für etablierte Vollservice-Makler: Discount-Makler erhöhen den Preisdruck im Markt und zwingen zur klaren Kommunikation des eigenen Mehrwerts (Marktkenntnis, persönliche Betreuung, Verhandlungsgeschick, Netzwerk). Zugleich zeigt die Marktentwicklung, dass viele Verkäufer trotz Pauschalangeboten den Vollservice bevorzugen, wenn ein höherer erzielter Verkaufspreis oder geringerer Zeitaufwand im Vordergrund steht – ein Argument, das Vollservice-Makler in der Akquise aktiv nutzen sollten.
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer beauftragt einen Discount-Makler für den Verkauf seines Einfamilienhauses gegen eine Pauschale von 2.900 €, unabhängig vom erzielten Verkaufspreis. Die Objektaufnahme erfolgt digital, die Besichtigungen werden zentral über eine App koordiniert, persönliche Beratung findet nur in reduziertem Umfang statt.
Rechtsgrundlage
- § 652 BGB – Grundnorm des Maklervertrags; gilt unverändert auch für Pauschalpreismodelle.
- §§ 656a ff. BGB – Regelungen zur hälftigen Provisionsteilung beim Kauf von Wohnimmobilien, unabhängig vom Preismodell des Maklers.
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) – zu § 34c GewO ergangene Verordnung mit allgemeinen Berufspflichten für Immobilienmakler (u. a. Buchführungs-, Informations- und Fortbildungspflichten), gilt unabhängig vom Preismodell.