Drehstromanschluss
Auch: Starkstromanschluss · Dreiphasenanschluss · 400-Volt-Anschluss
Ein Drehstromanschluss (umgangssprachlich auch Starkstromanschluss) stellt drei um 120 Grad phasenverschobene Wechselspannungen (400 Volt zwischen den Außenleitern) bereit. Er wird für Geräte mit hohem Leistungsbedarf benötigt, die mit einfachem Wechselstrom (230 Volt) nicht sinnvoll betrieben werden können.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler gewinnt der Drehstromanschluss durch die Energiewende zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Haustechnik darauf angewiesen ist:
- Typische Verbraucher: Elektroherde/Backöfen, große Durchlauferhitzer, Wärmepumpen, Wallboxen für Elektrofahrzeuge, Sauna-Öfen, größere Werkstattmaschinen sowie Klimaanlagen und Poolpumpen.
- Praxisrelevanz bei Bestandsimmobilien: Viele ältere Ein- und Zweifamilienhäuser verfügen nur über einen einphasigen Hausanschluss oder eine zu geringe Anschlussleistung. Vor dem Einbau einer Wärmepumpe oder Wallbox sollte daher geprüft werden, ob ein Drehstromanschluss vorhanden ist bzw. ob die Zählerkapazität und der Netzanschluss des Netzbetreibers ausreichen.
- Meldepflicht/Genehmigung: Der Anschluss oder die Erweiterung leistungsstarker Verbraucher (insbesondere Wallboxen ab 11 kW und Wärmepumpen) ist beim zuständigen Netzbetreiber anzeigepflichtig, ab bestimmten Leistungsgrenzen sogar genehmigungspflichtig, da das örtliche Niederspannungsnetz die zusätzliche Last verkraften muss.
- Kostenfaktor: Die Nachrüstung eines Drehstromanschlusses bzw. die Erhöhung der Anschlussleistung kann mit Kosten für den Netzbetreiber und die Elektroinstallation verbunden sein – ein Punkt, den der Makler bei der Beratung zu geplanter Wärmepumpen- oder Wallbox-Nachrüstung ansprechen sollte.
- Sicherheitsstandard: Die Installation muss den VDE-Normen (insbesondere VDE 0100) sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des jeweiligen Netzbetreibers entsprechen und darf nur durch eine im Installateurverzeichnis eingetragene Fachkraft erfolgen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Interessent möchte eine Wallbox für sein Elektroauto sowie eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus nachrüsten. Der Makler empfiehlt vorab die Prüfung, ob ein Drehstromanschluss mit ausreichender Absicherung vorhanden ist, da das Haus bislang nur über einen einfachen 230-Volt-Anschluss verfügt und eine Erweiterung beim Netzbetreiber angemeldet werden müsste.
Rechtsgrundlage
- NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) – regelt das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer, u. a. Anmelde- und Genehmigungspflichten für leistungsstarke Verbraucher.
- VDE 0100 (u. a. Normenreihe) – Errichtungsbestimmungen für Niederspannungsanlagen, Sicherheitsstandard für die Elektroinstallation.
- TAB (Technische Anschlussbedingungen) – vom jeweiligen Netzbetreiber festgelegte technische Vorgaben für den Netzanschluss.