Wallbox
Auch: Elektroauto-Ladestation · Wandladestation · Heimladestation
Eine Wallbox ist eine fest an der Wand oder auf einem Standfuß montierte Ladestation für Elektrofahrzeuge. Sie ermöglicht deutlich höhere Ladeleistungen als eine normale Haushaltssteckdose und ist mit Schutzeinrichtungen gegen Überlast und Fehlerströme ausgestattet.
Ausführliche Erklärung
Anders als das Laden über eine gewöhnliche Schuko-Steckdose, das aus Sicherheits- und Belastungsgründen nur als Notlösung gilt, ermöglicht eine Wallbox das dauerhafte, sichere Laden mit Leistungen von typischerweise 11 oder 22 kW. Sie wird an Stellplätzen von Einfamilienhäusern, in Tiefgaragen von Mehrfamilienhäusern oder auf Firmenparkplätzen installiert und benötigt in der Regel eine Anmeldung oder Genehmigung beim zuständigen Netzbetreiber.
Für Neubauten regelt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) die Pflicht zur Vorbereitung der nötigen Leitungsinfrastruktur: Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss nach § 6 GEIG jeder Stellplatz mit Schutzrohren für die spätere Elektroinstallation ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ist nach § 7 GEIG mindestens jeder dritte Stellplatz mit dieser Leitungsinfrastruktur zu versehen, zusätzlich muss mindestens ein tatsächlicher Ladepunkt errichtet werden. Diese Vorgaben betreffen zunächst nur die bauliche Vorbereitung, nicht zwingend die Installation der Wallbox selbst.
Bei Eigentumswohnungen ist außerdem das Wohnungseigentumsrecht relevant: Seit der WEG-Reform 2020 hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge errichten zu lassen, auch wenn hierfür Gemeinschaftseigentum (z. B. die Tiefgarage) baulich verändert werden muss.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger errichtet ein neues Mehrfamilienhaus mit einer Tiefgarage mit acht Stellplätzen. Nach dem GEIG muss jeder Stellplatz mit Leerrohren für spätere Ladeinfrastruktur ausgestattet werden. Ein Eigentümer lässt später auf eigene Kosten eine Wallbox an seinem Stellplatz installieren, um sein Elektroauto zu laden.
Rechtsgrundlage
- § 6 GEIG – Pflicht zur Leitungsinfrastruktur an jedem Stellplatz bei Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen.
- § 7 GEIG – Pflicht zur Leitungsinfrastruktur an mindestens jedem dritten Stellplatz sowie mindestens einem Ladepunkt bei Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen.