Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

Auch: GEIG

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Bauherren und Eigentümer bestimmter Gebäude mit Stellplätzen, bei Neubau oder größerer Renovierung Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität zu verlegen und in manchen Fällen Ladepunkte zu errichten.

Ausführliche Erklärung

Das GEIG setzt Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden um und soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur kosteneffizient vorbereiten, ohne Bau- und Wohnkosten unverhältnismäßig zu erhöhen. Bei Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur (Kabelkanälen bzw. -leerrohren) für Elektromobilität ausgestattet werden. Bei Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ist mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur zu versehen, zusätzlich muss mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.

Bei größeren Renovierungen bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gilt ebenfalls die Pflicht zur Ausstattung aller Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur. Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen besteht unabhängig von einer Renovierung die Pflicht, mindestens einen Ladepunkt zu errichten. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor, unter anderem für kleine und mittlere Unternehmen in eigengenutzten Gebäuden sowie dann, wenn die Kosten der Lade- und Leitungsinfrastruktur einen bestimmten Anteil der Gesamtkosten der Renovierung übersteigen. Für Makler ist relevant, ob eine Immobilie GEIG-pflichtig ist bzw. bereits über entsprechende Vorrüstung verfügt, da dies bei Neubauprojekten und größeren Sanierungen Bau- und Vermarktungskosten beeinflusst.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus mit acht Stellplätzen in der Tiefgarage. Da die Zahl von fünf Stellplätzen überschritten wird, muss er nach GEIG jeden der acht Stellplätze mit Leerrohren für spätere Ladepunkte ausstatten – unabhängig davon, ob die Käufer der Wohnungen sofort ein Elektrofahrzeug besitzen.

Rechtsgrundlage

  • Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) – Pflichten zur Leitungsinfrastruktur und zu Ladepunkten bei Neubau und größerer Renovierung, gestaffelt nach Wohn- und Nichtwohngebäuden.

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