Wärmeerzeuger

Auch: Heizungsanlage · Wärmeerzeugungsanlage

Der Wärmeerzeuger ist die zentrale Komponente einer Heizungsanlage, die aus einem Energieträger (Strom, Gas, Öl, Holz, Umweltwärme) nutzbare Heizwärme erzeugt. Er bildet zusammen mit Verteilung, Speicherung und Übergabe das Gesamtsystem der Gebäudeheizung.

Ausführliche Erklärung

Zu den gängigen Wärmeerzeugertypen zählen Wärmepumpen (Luft-, Erd- oder Wasserwärmepumpen), Gas- und Öl-Brennwertkessel, Biomasseheizungen (Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzkessel), Blockheizkraftwerke sowie Fernwärme-Übergabestationen, die keine eigene Wärme erzeugen, sondern extern erzeugte Wärme ins Gebäude einspeisen. Die Auswahl des Wärmeerzeugers ist für Immobilien maßgeblich für Betriebskosten, Energieausweis-Einstufung und Marktfähigkeit einer Immobilie.

Beim Einbau oder Austausch eines Wärmeerzeugers in Gebäuden ist die Vorgabe des § 71 GEG zu beachten: Neu eingebaute Heizungsanlagen müssen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Dies kann durch verschiedene Erfüllungsoptionen (Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, Biomasse, Hybridheizung u. a.) umgesetzt werden. Für Makler ist der Wärmeerzeugertyp bei der Objektbeschreibung und im Zusammenhang mit dem Energieausweis eine wichtige Angabe, da er Käufer- und Mieterentscheidungen sowie mögliche Nachrüst- oder Austauschpflichten beeinflusst.

Beispiel aus der Praxis

Ein Einfamilienhaus wird bislang mit einem 20 Jahre alten Ölkessel beheizt. Beim geplanten Verkauf weist der Makler darauf hin, dass der Wärmeerzeuger perspektivisch ausgetauscht werden muss und dass eine Luft-Wasser-Wärmepumpe als neuer Wärmeerzeuger die gesetzlichen Anforderungen erfüllen würde – ein Argument, das Käufer in ihre Kalkulation einbeziehen.

Rechtsgrundlage

  • § 71 GEG – Anforderungen an neu eingebaute Heizungsanlagen (65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht).

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