Effizienzbonus

Der Effizienzbonus ist ein zusätzlicher Förderbaustein innerhalb der staatlichen Heizungsförderung (BEG), der ausschließlich beim Einbau besonders effizienter Wärmepumpen gewährt wird und die Grundförderung um 5 Prozentpunkte erhöht.

Ausführliche Erklärung

Der Effizienzbonus wurde eingeführt, um gezielt Anreize für den Einbau von Wärmepumpen mit möglichst geringer Umweltbelastung und hoher Effizienz zu setzen:

  • Voraussetzung ist die Nutzung eines natürlichen Kältemittels (z. B. Propan/R290) oder die Nutzung von Wasser, Erdwärme bzw. Abwasser als Wärmequelle. Diese Systeme gelten als besonders klimafreundlich, da sie geringes Treibhauspotenzial (GWP) aufweisen bzw. besonders hohe Jahresarbeitszahlen erreichen.
  • Der Effizienzbonus ist ausschließlich für den Austausch von Wärmepumpen vorgesehen – andere Heizsysteme (Biomasse, Fernwärme) sind hiervon ausgeschlossen.
  • Er ist Teil des Bonisystems der Heizungsförderung nach BEG: Grundförderung (30 %) + Effizienzbonus (5 %) + Einkommensbonus (bis 30 %) + Geschwindigkeitsbonus/Klimageschwindigkeitsbonus (bis 20 %), gedeckelt auf insgesamt maximal 70 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
  • Für Makler ist der Effizienzbonus ein Argument bei der Beratung von Käufern, die eine Modernisierung planen: Wer sich für eine Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe statt einer einfachen Luft-Wasser-Wärmepumpe entscheidet, kann unter Umständen zusätzlich fördertechnisch profitieren, muss aber höhere Erschließungskosten (Bohrung, Brunnen) einkalkulieren.

Beispiel aus der Praxis

Eine Familie lässt in ihrem sanierten Altbau eine Erdwärmepumpe mit natürlichem Kältemittel einbauen. Da diese sowohl das Kriterium der Wärmequelle Erdwärme als auch das des natürlichen Kältemittels erfüllt, erhält sie zusätzlich zur Grundförderung den Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten aus der BEG-Förderung.

Rechtsgrundlage

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Förderrichtlinie, die den Effizienzbonus und seine technischen Voraussetzungen definiert.
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) – bildet den gesetzlichen Rahmen für die Heizungserneuerung, auf dem die Förderrichtlinie aufbaut.

Verwandte Begriffe