Effizienzhaus 55
Auch: KfW-Effizienzhaus 55 · KfW 55
Effizienzhaus 55 bezeichnet einen energetischen Gebäudestandard, bei dem der Jahres-Primärenergiebedarf nur 55 % des Werts eines nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) definierten Referenzgebäudes beträgt und der Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle höchstens 70 % des zulässigen Neubau-Grenzwerts erreicht. Je niedriger die Zahl, desto energieeffizienter das Gebäude.
Ausführliche Erklärung
Die KfW-Effizienzhaus-Systematik (55, 40, 40 Plus usw.) misst die energetische Qualität eines Gebäudes relativ zu einem gesetzlich definierten Referenzgebäude gleicher Geometrie nach dem GEG. Ein Effizienzhaus 55 benötigt also nur gut die Hälfte der Primärenergie, die das Referenzgebäude verbrauchen würde – erreicht wird das durch eine Kombination aus guter Dämmung, effizienter Anlagentechnik (z. B. Wärmepumpe) und oft anteiliger erneuerbarer Energieerzeugung.
Bis Ende Januar 2022 förderte die KfW den Neubau von Effizienzhäusern 55 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zum 1. Februar 2022 wurde diese Förderung eingestellt, da der Standard durch die zwischenzeitlich verschärften gesetzlichen Mindestanforderungen des GEG faktisch zum energetischen Regelstandard im Neubau geworden war und die Förderpolitik sich seither stärker auf höhere Effizienzklassen sowie auf die Bestandssanierung konzentriert. Für die Immobilienpraxis bedeutet das: Ein „Effizienzhaus 55" ist heute in erster Linie eine technische Kennzeichnung des energetischen Standards, nicht mehr automatisch mit einer laufenden KfW-Förderung verbunden – vor einer Kaufberatung sollte der jeweils aktuelle Förderrahmen der KfW geprüft werden, da sich Förderkulissen für energieeffizienten Neubau wiederholt geändert haben.
Für Makler ist die Kennziffer vor allem bei der Vermarktung von Neubauten und energetisch sanierten Bestandsimmobilien relevant, da sie Käufern eine vergleichbare, anerkannte Orientierung zur energetischen Qualität liefert – ergänzend zum Energieausweis.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger errichtet ein Mehrfamilienhaus, dessen Jahres-Primärenergiebedarf durch Wärmepumpe, kontrollierte Lüftung und eine gut gedämmte Gebäudehülle nur 55 % des GEG-Referenzwerts beträgt. Er bewirbt die Wohnungen entsprechend als „Effizienzhaus-55-Standard", weist Interessenten aber darauf hin, dass dafür aktuell keine gesonderte KfW-Förderung mehr besteht.
Rechtsgrundlage
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert das Referenzgebäude, auf dessen Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust sich die Effizienzhaus-Prozentangabe bezieht.
- Konkrete Förderbedingungen und -sätze werden nicht im GEG, sondern in den jeweils aktuellen KfW-Förderrichtlinien geregelt und ändern sich regelmäßig.