Einblasdämmung
Auch: Einblasdämmverfahren
Die Einblasdämmung ist ein Verfahren zur nachträglichen Wärmedämmung, bei dem loses Material wie Zellulose, Mineralwolle oder EPS-Granulat über Schläuche in bestehende Hohlräume – etwa zweischalige Wände, Dachschrägen oder Geschossdecken – eingeblasen wird, ohne dass die Bauteile geöffnet oder abgerissen werden müssen.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist die Einblasdämmung vor allem als kostengünstige, wenig invasive Sanierungsoption relevant, die häufig bei älteren Bestandsimmobilien zum Einsatz kommt:
- Anwendungsbereiche: Besonders geeignet für zweischaliges Mauerwerk mit Luftschicht (typisch bei Gebäuden der 1950er- bis 1970er-Jahre), Dachschrägen mit Zwischensparrendämmung, Kellerdecken sowie die oberste Geschossdecke.
- Vorteile: Im Vergleich zu einer Vollwärmeschutz-Fassade (WDVS) deutlich günstiger, schneller (oft an einem Tag umsetzbar) und ohne Eingriff in die Optik der Fassade – daher gerade bei denkmalgeschützten oder ästhetisch erhaltenswerten Fassaden eine attraktive Alternative.
- Grenzen: Setzt vorhandene, ausreichend große und zugängliche Hohlräume voraus; bei mangelhafter Ausführung besteht das Risiko von Wärmebrücken, unvollständiger Befüllung oder – bei ungeeigneten Materialien und mangelndem Feuchteschutz – Schimmelbildung. Eine fachgerechte Prüfung der Bausubstanz (Luftschichtbreite, Zustand der Fassade, Durchfeuchtungsrisiko) vor Durchführung ist essenziell.
- Förderung: Einblasdämmungen sind grundsätzlich im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als Einzelmaßnahme förderfähig, wenn sie von einem Fachunternehmen mit anerkannten Dämmstoffen ausgeführt werden.
- Praxisrelevanz für Makler: Bei der Objektbewertung ist zu prüfen, ob eine bereits erfolgte Einblasdämmung dokumentiert ist (Fachunternehmererklärung, Materialnachweis), da dies ein wertsteigerndes Sanierungsmerkmal darstellt, das im Exposé erwähnt werden sollte.
Beispiel aus der Praxis
Bei einem Reihenhaus aus den 1960er-Jahren mit zweischaligem Mauerwerk lässt der Eigentümer vor dem Verkauf eine Einblasdämmung der Luftschicht mit Mineralwollegranulat durchführen. Der Makler weist im Exposé auf die Maßnahme und die dadurch verbesserte Energieeffizienzklasse hin, was das Objekt für Käufer attraktiver macht.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Die allgemeinen Anforderungen an den Wärmeschutz ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der DIN 4108; Förderfähigkeit richtet sich nach den jeweils gültigen BEG-Förderrichtlinien.