Einspeisevergütung

Auch: EEG-Vergütung · Solarstromvergütung · Einspeiseverguetung

Die Einspeisevergütung ist der gesetzlich garantierte Betrag pro eingespeister Kilowattstunde Strom, den Betreiber einer Photovoltaikanlage erhalten, wenn sie erzeugten Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Sie wird über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage festgeschrieben.

Ausführliche Erklärung

Für den Makler ist die Einspeisevergütung bei Objekten mit vorhandener oder geplanter Photovoltaikanlage ein relevanter Wert- und Ertragsfaktor:

  • Funktionsweise: Netzbetreiber sind verpflichtet, den eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen abzunehmen und zu vergüten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem im EEG festgelegten Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und ist für die gesamte Vergütungsdauer garantiert, unabhängig von späteren Gesetzesänderungen.
  • Volleinspeisung versus Überschusseinspeisung: Bei Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom vergütet, bei Überschusseinspeisung nur der Teil, der nach Abzug des selbst verbrauchten Stroms ins Netz fließt. Beide Modelle haben unterschiedliche Vergütungssätze.
  • Degression: Die Vergütungssätze für Neuanlagen sinken tendenziell mit zunehmendem Marktanteil der Photovoltaik, da das EEG eine regelmäßige Anpassung an die Marktentwicklung vorsieht. Bereits in Betrieb befindliche Anlagen sind davon nicht betroffen.
  • Bedeutung für die Objektbewertung: Eine bestehende, noch mehrere Jahre laufende Einspeisevergütung stellt für Käufer einen kalkulierbaren Zusatzertrag dar und sollte bei der Objektpräsentation mit Inbetriebnahmedatum und Vergütungssatz konkret benannt werden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Einfamilienhaus verfügt über eine seit fünf Jahren betriebene Photovoltaikanlage mit Überschusseinspeisung. Der Makler weist im Exposé auf die verbleibende Restlaufzeit der garantierten Einspeisevergütung von 15 Jahren hin, da dies für Kaufinteressenten einen belastbaren zusätzlichen Ertragsposten darstellt.

Rechtsgrundlage

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt Höhe, Dauer (20 Jahre ab Inbetriebnahme) und Abnahmepflicht der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen.

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