Einspeisevergütung

Auch: EEG-Vergütung · Solarstromvergütung

Die Einspeisevergütung ist ein im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegter, für 20 Jahre garantierter Festbetrag, den Netzbetreiber Eigentümern einer Photovoltaikanlage für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom zahlen.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Einspeisevergütung ein zunehmend wichtiges Thema, da Photovoltaikanlagen auf Wohn- und Gewerbeimmobilien immer häufiger vorhanden sind und den Immobilienwert sowie laufende Erträge beeinflussen:

  • Höhe und Degression: Die Vergütungssätze werden vom Gesetzgeber festgelegt und sinken regelmäßig (Degression) für neu in Betrieb genommene Anlagen, sind aber für die jeweilige Anlage ab Inbetriebnahme für 20 Jahre zzgl. Inbetriebnahmejahr fest garantiert. Aktuell liegt die Vergütung deutlich unter den Sätzen früherer Jahre, da die Marktpreise für PV-Technik stark gesunken sind.
  • Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung: Es wird unterschieden zwischen Anlagen, die den gesamten erzeugten Strom einspeisen (Volleinspeisung, meist höhere Vergütung), und Anlagen, bei denen zunächst der Eigenverbrauch gedeckt und nur der Überschuss eingespeist wird (Überschusseinspeisung, meist wirtschaftlicher wegen ersparter Strombezugskosten).
  • Relevanz bei Immobilientransaktionen: Beim Verkauf einer Immobilie mit bestehender PV-Anlage geht der Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber in der Regel auf den neuen Eigentümer über; der Makler sollte prüfen und dokumentieren, ob die Anlage im Eigentum des Verkäufers steht (nicht gepachtet oder finanziert über Dritte) und wie lange die EEG-Vergütung noch läuft.
  • Nach Ablauf der Förderung ("Ausgeförderte Anlagen"): Nach 20 Jahren endet die garantierte Vergütung; der Strom kann dann zu Marktpreisen vermarktet oder verstärkt für den Eigenverbrauch bzw. Mieterstrommodelle genutzt werden.
  • Bedeutung für die Bewertung: Eine bestehende, wirtschaftlich sinnvolle PV-Anlage mit laufender Einspeisevergütung kann als werterhöhendes Merkmal im Exposé kommuniziert werden, insbesondere in Verbindung mit sinkenden Nebenkosten oder Mieterstromangeboten.

Beispiel aus der Praxis

Ein Einfamilienhaus wird mit einer 2019 installierten Photovoltaikanlage verkauft. Der Verkäufer erhält noch bis 2039 die damals festgelegte Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom. Der Makler weist im Exposé auf die laufenden Erträge und die Restlaufzeit der Förderung hin.

Rechtsgrundlage

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – regelt die Höhe, Dauer und Voraussetzungen der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, einschließlich Photovoltaik.

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