Energieausweis für Nichtwohngebäude

Auch: Gewerbeenergieausweis

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist die Variante des gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweises für Büro-, Verwaltungs-, Handels- und sonstige Gewerbeimmobilien. Er berücksichtigt neben Heizung und Warmwasser zusätzlich Beleuchtung, Kühlung und Lüftung als eigene Energiebedarfsposten.

Ausführliche Erklärung

Für Makler im Gewerbeimmobiliensegment ist dieser Ausweistyp verpflichtend und unterscheidet sich in wichtigen Punkten vom Wohngebäude-Energieausweis:

  • Erweiterter Bedarfsumfang: Da Nichtwohngebäude typischerweise einen erheblichen Energiebedarf für Beleuchtung, maschinelle Lüftung und Kühlung/Klimatisierung haben, berücksichtigt die Berechnung nach DIN V 18599 diese zusätzlichen Nutzungsprofile – anders als bei Wohngebäuden, wo primär Heizung und Warmwasser betrachtet werden.
  • Ausschließlich Bedarfsausweis: Für Nichtwohngebäude ist praktisch immer ein Bedarfsausweis zu erstellen, da ein Verbrauchsausweis wegen der stark unterschiedlichen Nutzungsprofile (Bürozeiten, Serverräume, Ladenöffnungszeiten) selten aussagekräftig oder zulässig ist.
  • Nutzungsprofile: Die DIN V 18599 kennt standardisierte Nutzungsprofile für unterschiedliche Gebäudetypen (Einzelbüro, Großraumbüro, Verkaufsstätte, Lagerhalle etc.), die bei gemischt genutzten Gebäuden anteilig nach Flächenzonen berechnet werden.
  • Aushangpflicht: Bei Nichtwohngebäuden mit starkem Publikumsverkehr (z. B. Behörden, größere Handelsflächen) besteht zusätzlich eine Pflicht zum Aushang des Energieausweises an gut sichtbarer Stelle, unabhängig von einer Verkaufs- oder Vermietungsabsicht.
  • Praxisrelevanz für Makler: Bei der Vermarktung von Büro- und Gewerbeflächen müssen dieselben Energiekennwerte wie bei Wohnimmobilien bereits in der Anzeige angegeben werden; zusätzlich ist zu prüfen, ob eine Aushangpflicht besteht und erfüllt wird, da dies auch das vermarktete Objekt selbst betreffen kann.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bürogebäude mit Großraumbüros und Serverraum wird zur Vermietung angeboten. Für die Vermarktung lässt der Eigentümer einen Bedarfsausweis nach DIN V 18599 erstellen, der Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung getrennt ausweist. Der Makler gibt die zentralen Kennwerte bereits im Exposé an und weist auf die bestehende Aushangpflicht für das Gebäude hin.

Rechtsgrundlage

  • §§ 79 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) – regeln Pflicht, Inhalt und Aushang des Energieausweises für Nichtwohngebäude.
  • DIN V 18599 – definiert das Berechnungsverfahren einschließlich der Nutzungsprofile für Nichtwohngebäude.

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