Energieeffizienzklasse

Auch: Energieklasse · Effizienzklasse

Die Energieeffizienzklasse ist eine im Energieausweis ausgewiesene Skala, die den energetischen Zustand eines Wohngebäudes von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) einordnet.

Ausführliche Erklärung

Die Energieeffizienzklasse wurde eingeführt, um Käufern und Mietern einen auf einen Blick verständlichen Vergleichsmaßstab für die energetische Qualität eines Gebäudes zu geben – vergleichbar mit den bekannten Effizienzklassen bei Haushaltsgeräten. Rechtsgrundlage ist § 85 GEG in Verbindung mit Anlage 10 GEG: Danach muss jeder Energieausweis für Wohngebäude die Klasse ausweisen, die sich aus dem Endenergiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes ergibt.

Die Einstufung erfolgt anhand des im Energieausweis ermittelten Energiekennwerts (kWh pro Quadratmeter und Jahr), der je nach Ausweisart entweder auf einer Berechnung der energetischen Gebäudesubstanz (Bedarfsausweis) oder auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten Abrechnungsperioden (Verbrauchsausweis) beruht. Klasse A+ steht für besonders energieeffiziente Neubauten bzw. umfassend sanierte Gebäude, Klasse H für unsanierte Altbauten mit sehr hohem Energiebedarf.

Für Makler ist die Energieeffizienzklasse aus zwei Gründen zentral: Zum einen ist sie nach § 87 GEG bereits in Immobilienanzeigen (Print und Online) verpflichtend anzugeben, sofern zum Zeitpunkt der Anzeige ein Energieausweis vorliegt. Zum anderen beeinflusst die Klasse zunehmend die Marktgängigkeit (Angabe nach § 87 GEG bei Wohngebäuden) und den erzielbaren Preis eines Objekts, da schlechte Energieeffizienzklassen mit absehbarem Sanierungsbedarf (u. a. im Zusammenhang mit den Vorgaben des GEG zu Heizungsanlagen) verbunden sind.

Beispiel aus der Praxis

Ein Makler erstellt das Exposé für ein saniertes Mehrfamilienhaus. Der vorliegende Energieausweis weist die Energieeffizienzklasse B aus. Diese Angabe nimmt der Makler verpflichtend in die Online-Anzeige auf und nutzt sie zugleich als Verkaufsargument gegenüber Interessenten, die auf niedrige Energiekosten Wert legen.

Rechtsgrundlage

  • § 85 GEG i. V. m. Anlage 10 GEG – Pflicht zur Ausweisung der Energieeffizienzklasse (A+ bis H) im Energieausweis.
  • § 87 GEG – Pflichtangaben in kommerziellen Immobilienanzeigen, sofern ein Energieausweis vorliegt; die Energieeffizienzklasse ist dabei bei Wohngebäuden Pflichtangabe.

Verwandte Begriffe