Energieeffizienzklasse B

Auch: Effizienzklasse B

Energieeffizienzklasse B kennzeichnet Gebäude mit einem Endenergiebedarf von 50 bis unter 75 kWh/(m²·a). Sie steht für einen sehr guten energetischen Standard, wie er bei modernen KfW-Effizienzhäusern oder umfassend sanierten Bestandsgebäuden erreicht wird.

Ausführliche Erklärung

Klasse B liegt direkt unterhalb der Bestklasse A+ und wird häufig von Neubauten nach aktuellem GEG-Neubaustandard oder von Bestandsimmobilien nach einer umfassenden energetischen Kernsanierung (Dämmung, neue Fenster, effiziente Heizung, oft Wärmepumpe) erreicht.

Für Makler relevant:

  • Marktwert: Klasse B gilt bei Käufern als "sehr gut" und wird häufig mit KfW-Effizienzhaus-55 oder -70 Standard in Verbindung gebracht – ein solides Verkaufsargument, auch wenn es nicht die Spitzenklasse A+ erreicht.
  • Anschlussfähigkeit an Förderprogramme: Objekte, die durch Sanierung in Klasse B eingestuft werden, kommen häufig für KfW-Förderkredite mit Tilgungszuschuss in Betracht.
  • Pflichtangabe in Immobilienanzeigen gemäß § 87 GEG, wie bei allen Klassen.
  • Bei Bestandsimmobilien mit Klasse B lohnt sich für den Makler der Hinweis auf durchgeführte Sanierungsmaßnahmen (Nachweis über Rechnungen, KfW-Bescheinigung), da dies Vertrauen bei Interessenten schafft.

Beispiel aus der Praxis

Ein 2015 errichtetes Reihenhaus mit Gasbrennwertheizung, guter Dämmung und Solarthermie erreicht einen Endenergiebedarf von 62 kWh/(m²·a) und wird damit in Klasse B eingestuft – ein überzeugendes Argument im Exposé gegenüber älteren Vergleichsobjekten.

Rechtsgrundlage

  • § 86 GEG – Einteilung der Energieeffizienzklassen im Energieausweis.
  • Anlage 10 GEG – Konkrete Bandbreiten (kWh/(m²·a)) je Effizienzklasse.

Verwandte Begriffe