Entwässerungskonzept

Auch: Entwässerungsplanung · Regenwasserkonzept

Das Entwässerungskonzept beschreibt für ein Bauvorhaben, wie anfallendes Schmutz- und Regenwasser erfasst, abgeleitet oder auf dem Grundstück versickert wird. Es ist fester Bestandteil der Bauplanung und wird meist im Rahmen des Bauantrags oder der Erschließungsplanung verlangt.

Ausführliche Erklärung

Bei jedem Neubau- oder größeren Umbauvorhaben muss geklärt werden, wohin das auf Dach-, Hof- und sonstigen befestigten Flächen anfallende Regenwasser sowie das häusliche Schmutzwasser fließen. Das Entwässerungskonzept legt dafür das technische Vorgehen fest: die Trennung von Schmutz- und Regenwasser (Trennsystem) oder deren gemeinsame Ableitung (Mischsystem), den Anschluss an den öffentlichen Kanal, die Dimensionierung von Leitungen und Rückstausicherungen sowie – zunehmend priorisiert – Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung wie Versickerung, Rückhaltung in Zisternen oder Gründächer, um die Einleitung in die öffentliche Kanalisation zu reduzieren. Fachliche Grundlage für Planung und Ausführung ist die Normenreihe DIN 1986-100 zu Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke.

Eine eigenständige bundesgesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Entwässerungskonzepts besteht nicht; die Anforderungen ergeben sich aus dem Zusammenspiel von Landeswassergesetzen, den kommunalen Entwässerungssatzungen sowie – bei Vorliegen eines festgesetzten Überschwemmungsgebiets – aus den wasserrechtlichen Vorgaben zum Hochwasserschutz. Viele Kommunen verlangen im Baugenehmigungsverfahren oder bei der Erschließung von Neubaugebieten die Vorlage eines Entwässerungskonzepts, insbesondere um die Kapazität der öffentlichen Kanalisation nicht zu überlasten.

Für Bauträger und Makler ist das Entwässerungskonzept bei Neubauprojekten und der Bebauung größerer, bislang unversiegelter Flächen relevant: Fehlt eine tragfähige Entwässerungsplanung, kann die Baugenehmigung verzögert oder mit zusätzlichen Auflagen versehen werden, und nachträgliche Anpassungen sind regelmäßig deutlich teurer als eine frühzeitige Planung.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger plant ein neues Wohnquartier auf einer bislang unbebauten Grünfläche. Im Rahmen des Bauantrags legt er ein Entwässerungskonzept vor, das vorsieht, das Regenwasser der Dachflächen in Zisternen zu sammeln und auf den Grundstücken zu versickern, während das Schmutzwasser über einen neuen Kanal an das bestehende Netz angeschlossen wird.

Rechtsgrundlage

Keine eigenständige bundesgesetzliche Regelung. Die Anforderungen ergeben sich aus den Landeswassergesetzen, den kommunalen Entwässerungssatzungen sowie – bei Lage im Überschwemmungsgebiet – aus den wasserrechtlichen Vorgaben des WHG; fachliche Grundlage ist die Normenreihe DIN 1986-100.

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