Entwässerungssatzung
Auch: Abwassersatzung · Abwasserbeseitigungssatzung
Die Entwässerungssatzung ist eine von der jeweiligen Gemeinde erlassene Satzung, die den Anschluss von Grundstücken an die öffentliche Abwasseranlage, deren Benutzung sowie Pflichten und Kosten der Grundstückseigentümer bei der Abwasserbeseitigung regelt.
Ausführliche Erklärung
Die Beseitigung von Abwasser ist in Deutschland eine öffentlich-rechtliche Pflichtaufgabe der Gemeinden, die sich aus den Wassergesetzen der Länder ergibt. Zur konkreten Ausgestaltung dieser Pflicht erlässt jede Gemeinde eine eigene Entwässerungssatzung, die insbesondere regelt: den Anschluss- und Benutzungszwang an das öffentliche Kanalnetz, die Trennung von Schmutz- und Regenwasser, technische Anforderungen an den Grundstücksanschluss (z. B. Rückstausicherung), sowie die Erhebung von Anschlussbeiträgen und laufenden Gebühren für die Abwasserbeseitigung.
Für Immobilienmakler und Käufer ist die Entwässerungssatzung relevant, weil sie festlegt, ob und in welchem Umfang ein Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sein muss, welche Kosten bei einem noch nicht angeschlossenen Grundstück auf den Eigentümer zukommen können und welche technischen Anforderungen (etwa an Rückstauklappen zum Schutz vor Kanalrückstau) einzuhalten sind. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, weshalb bei Objekten außerhalb geschlossener Ortslagen oder bei älteren Bestandsgebäuden stets die örtliche Satzung geprüft werden sollte. Beitragsrechtliche Fragen – etwa ob ein Grundstück bereits abgerechnet ist oder noch Erschließungs- bzw. Anschlussbeiträge anfallen – werden regelmäßig auf Basis des jeweiligen Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Bundeslandes in Verbindung mit der Satzung geklärt.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer erwirbt ein Grundstück am Ortsrand, das bislang über eine private Kleinkläranlage entwässert wird. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde sieht einen Anschlusszwang an das neu verlegte öffentliche Kanalnetz vor – der neue Eigentümer muss daher mit Anschlusskosten und laufenden Abwassergebühren nach der Satzung rechnen.
Rechtsgrundlage
Keine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage. Die Entwässerungssatzung stützt sich auf die Abwasserbeseitigungspflicht nach dem jeweiligen Landeswassergesetz sowie auf das Kommunalabgabengesetz (KAG) des betreffenden Bundeslandes, das die Erhebung von Beiträgen und Gebühren durch Satzung ermöglicht.