Entwässerungskosten
Auch: Kosten der Entwässerung · Abwasserkosten
Entwässerungskosten sind die laufenden Gebühren für die Ableitung von Schmutzwasser (häusliches Abwasser) und Niederschlagswasser eines Grundstücks in die öffentliche Kanalisation. Sie umfassen daneben die Betriebskosten einer nicht öffentlichen Entwässerungsanlage sowie einer Entwässerungspumpe und zählen als eigenständige Betriebskostenart zu den umlagefähigen Nebenkosten.
Ausführliche Erklärung
Die Entwässerungskosten sind von den Kommunen bzw. Wasser-/Abwasserverbänden erhobene, laufende Gebühren und setzen sich regelmäßig aus zwei Komponenten zusammen:
- Schmutzwassergebühr: berechnet meist nach dem bezogenen Frischwasserverbrauch (sogenannter "Frischwassermaßstab"), da das tatsächlich abgeleitete Schmutzwasser nur schwer separat messbar ist.
- Niederschlagswassergebühr: berechnet nach der versiegelten (nicht wasserdurchlässigen) Grundstücksfläche, von der Regenwasser in die Kanalisation abfließt – ein Grundstück mit großer versiegelter Hof- oder Stellplatzfläche zahlt entsprechend mehr.
Verfügt ein Grundstück über eine eigene, nicht an das öffentliche Netz angeschlossene Entwässerungsanlage (z. B. Kleinkläranlage) oder eine Abwasserhebeanlage/Pumpe, weil das Gebäude unterhalb des Kanalniveaus liegt, gehören auch deren laufende Betriebskosten (Strom, Wartung) zu den Entwässerungskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung.
Von den laufenden Entwässerungskosten strikt zu unterscheiden ist der einmalige Kanalanschlussbeitrag, der beim erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation anfällt – dieser ist eine investive Erschließungskostenposition und nicht auf Mieter umlagefähig.
Praxisrelevanz für Makler: Bei Objekten mit großen versiegelten Flächen (Gewerbehöfe, große Stellplatzanlagen) sollte auf potenziell hohe Niederschlagswassergebühren hingewiesen werden; bei Objekten mit Kleinkläranlage oder Pumpwerk sind zusätzliche, oft unterschätzte laufende Betriebskosten zu berücksichtigen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Einfamilienhaus mit 150 m² versiegelter Grundstücksfläche zahlt jährlich 210 Euro Niederschlagswassergebühr sowie, nach Frischwasserverbrauch berechnet, 180 Euro Schmutzwassergebühr. Beide Positionen werden zusammen als "Entwässerungskosten" in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen.
Rechtsgrundlage
- § 2 Nr. 3 BetrKV – Erfasst "die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe" als umlagefähige Betriebskostenart.