EPS-Dämmung
Auch: Styropordämmung · Polystyrol-Hartschaum · EPS-Hartschaumplatten
EPS-Dämmung besteht aus expandiertem Polystyrol – im Alltag meist als "Styropor" bekannt – und ist einer der am häufigsten verwendeten Dämmstoffe in Deutschland. Sie wird vor allem bei Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) an Fassaden eingesetzt.
Ausführliche Erklärung
Für den Makler ist relevant, dass EPS-Dämmung das mit Abstand günstigste und am weitesten verbreitete Dämmmaterial für Fassaden ist – ein Großteil der seit den 1990er-Jahren gedämmten Altbauten trägt ein WDVS auf EPS-Basis.
Wichtige Eigenschaften:
- Wärmeleitfähigkeit typischerweise zwischen 0,032 und 0,040 W/(m·K), abhängig von der Rohdichte.
- Kostengünstig in Herstellung und Verarbeitung, daher Marktführer bei WDVS.
- Brandverhalten: EPS ist brennbar (Baustoffklasse B1, schwer entflammbar durch Flammschutzmittel); bei Bränden können krebsverdächtige Stoffe (z. B. HBCD in älteren Produkten) freigesetzt werden, weshalb EPS-Abfälle aus Sanierungen seit 2016 als gefährlicher Abfall gelten können.
- Diffusionsverhalten: EPS ist relativ dampfdicht, was bei der Sanierungsplanung (Feuchteschutz) zu beachten ist.
- Lebensdauer: Bei fachgerechter Ausführung 30–40 Jahre, danach oft Sanierungsbedarf durch Algenbefall, Risse oder nachlassende Dämmwirkung.
Beim Immobilienverkauf relevant: Alter und Zustand eines WDVS mit EPS-Dämmstärke beeinflussen den Energieausweis-Wert erheblich. Käufer sollten über mögliche Rückbaukosten (Entsorgung als potenziell gefährlicher Abfall) informiert werden, falls das WDVS älter ist und noch HBCD-haltige Dämmstoffe verbaut wurden.
Alternative Dämmstoffe sind Mineralwolle (Glaswolle, Steinwolle), Holzfaser oder Mineralschaum – diese sind meist teurer, aber diffusionsoffener oder nicht brennbar.
Beispiel aus der Praxis
Ein Einfamilienhaus aus den 1980er-Jahren wurde 2005 mit einem 8 cm starken EPS-WDVS nachgedämmt. Beim Verkauf 2026 zeigt der Energieausweis dadurch einen deutlich besseren Wert als vergleichbare ungedämmte Häuser. Der Makler weist die Käufer zugleich darauf hin, dass bei einer künftigen Fassadensanierung die Entsorgung der EPS-Platten fachgerecht (ggf. als gefährlicher Abfall) erfolgen muss.
Rechtsgrundlage
- Gebäudeenergiegesetz (GEG) – definiert Mindestanforderungen an die Wärmedämmung bei Sanierungen.
- DIN 4108 – Wärmeschutz im Hochbau, Anforderungen an Dämmstoffe.
- Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 – CE-Kennzeichnung und Qualitätsanforderungen an Dämmstoffe.