Erdgeschoss
Auch: EG · Parterre
Das Erdgeschoss ist das Geschoss eines Gebäudes, dessen Fußbodenoberkante im Mittel etwa auf Höhe der angrenzenden natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegt – im allgemeinen Sprachgebrauch das „ebenerdige" Geschoss zwischen Kellergeschoss und Obergeschossen.
Ausführliche Erklärung
Das Erdgeschoss bildet in der Regel den Hauptzugang eines Gebäudes und ist ebenerdig oder über wenige Stufen erreichbar. In welchem Maß die Fußbodenoberkante über oder unter der Geländeoberfläche liegen darf, damit ein Geschoss noch als Erdgeschoss und nicht als Kellergeschoss (Untergeschoss) oder als Vollgeschoss zählt, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und kann von Bundesland zu Bundesland variieren.
Bei der Immobilienvermarktung ist die Lage im Erdgeschoss ein eigenständiges Nachfragekriterium: Sie bietet Vorteile bei der Barrierefreiheit (kein Treppensteigen, ggf. ebenerdiger Zugang zu Garten oder Terrasse), wird aber teils als weniger attraktiv empfunden wegen geringerer Privatsphäre, möglicher Einsehbarkeit von der Straße und – je nach Lage – höherem Einbruchsrisiko. In Mehrfamilienhäusern befinden sich im Erdgeschoss häufig auch gewerblich genutzte Einheiten wie Ladenlokale oder Arztpraxen.
Beispiel aus der Praxis
In einem viergeschossigen Mehrfamilienhaus liegt im Erdgeschoss eine barrierefrei zugängliche Wohnung mit eigenem Gartenanteil, während sich in den drei Obergeschossen weitere Wohnungen sowie im Dachgeschoss eine Maisonettewohnung befinden.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle bundeseinheitliche Rechtsgrundlage; die genaue Abgrenzung von Erd-, Keller- und Vollgeschoss regeln die Landesbauordnungen der Bundesländer.