EU-Taxonomie

Auch: ESG-Taxonomie · Taxonomie-Verordnung

Die EU-Taxonomie (auch ESG-Taxonomie genannt) ist ein durch die Verordnung (EU) 2020/852 eingeführtes Klassifizierungssystem, das einheitliche Kriterien dafür festlegt, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt – mit unmittelbarer Relevanz auch für Bau- und Immobilienprojekte.

Ausführliche Erklärung

Ziel der EU-Taxonomie-Verordnung ist es, Kapitalflüsse gezielt in nachhaltige Investitionen zu lenken und „Greenwashing" durch einheitliche, EU-weit verbindliche Bewertungskriterien zu erschweren. Nach der Verordnung gilt eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig, wenn sie erstens einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem von sechs definierten Umweltzielen leistet (etwa Klimaschutz oder Anpassung an den Klimawandel), zweitens keines der übrigen Umweltziele erheblich beeinträchtigt, drittens bestimmte soziale Mindestschutzstandards einhält und viertens die konkreten technischen Bewertungskriterien der zugehörigen delegierten Rechtsakte erfüllt.

Für die Immobilien- und Baubranche ist die EU-Taxonomie besonders relevant, weil Gebäude und Bauwirtschaft für einen erheblichen Anteil der europäischen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Die delegierten Rechtsakte zur EU-Taxonomie definieren konkrete technische Kriterien für Neubau, Renovierung, Erwerb und Eigentum von Gebäuden sowie für den Gebäudebestand – etwa Anforderungen an den Primärenergiebedarf im Vergleich zum jeweiligen nationalen Neubaustandard. Für institutionelle Investoren, Banken und Fondsgesellschaften, die der EU-Offenlegungsverordnung unterliegen, wird die Taxonomiekonformität eines Immobilienportfolios zunehmend zu einem zentralen Kriterium bei Finanzierungs- und Investitionsentscheidungen, da sie offenlegen müssen, welcher Anteil ihrer Investitionen taxonomiekonform ist.

Für Projektentwickler und Bestandshalter bedeutet dies wachsenden Dokumentationsaufwand, eröffnet bei taxonomiekonformer Bauweise aber auch Vorteile bei Finanzierungskonditionen und der Attraktivität für nachhaltigkeitsorientierte Investoren.

Beispiel aus der Praxis

Ein Fondsmanager prüft vor dem Ankauf eines Bürogebäudes, ob das Objekt die technischen Bewertungskriterien der EU-Taxonomie für den Erwerb bestehender Gebäude erfüllt, etwa hinsichtlich des Energieausweises und des Primärenergiebedarfs. Erfüllt das Gebäude die Kriterien, kann der Fonds den Ankauf als taxonomiekonforme, nachhaltige Investition in seiner Offenlegung ausweisen.

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) – Legt EU-weit einheitliche Kriterien zur Bestimmung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten fest, konkretisiert durch delegierte Rechtsakte mit sektorspezifischen Kriterien, u. a. für Gebäude.

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