Existenzgründungsfinanzierung
Auch: Gründungsfinanzierung
Existenzgründungsfinanzierung bezeichnet die Finanzierung des Kapitalbedarfs, der bei der Gründung eines Unternehmens oder der Übernahme eines bestehenden Betriebs entsteht – etwa für Investitionen, Betriebsmittel oder den Erwerb einer gewerblich genutzten Immobilie.
Ausführliche Erklärung
Existenzgründer verfügen typischerweise über wenig Eigenkapital und keine belastbare Geschäftshistorie, was die klassische Kreditvergabe erschwert. Existenzgründungsfinanzierungen kombinieren daher häufig mehrere Bausteine:
- Eigenkapital des Gründers.
- Bankdarlehen der Hausbank, oft im Rahmen des sogenannten Hausbankprinzips beantragt.
- Öffentliche Förderdarlehen, insbesondere Programme der KfW für Existenzgründer und junge Unternehmen, die meist zu vergünstigten Konditionen vergeben werden und bei denen die Förderbank einen Teil des Kreditausfallrisikos gegenüber der Hausbank übernimmt, wodurch Banken auch bei geringen Sicherheiten eher bereit sind, das Vorhaben zu finanzieren.
- Gegebenenfalls Bürgschaften von Bürgschaftsbanken der Länder, wenn Sicherheiten fehlen.
Im Immobilienkontext ist die Existenzgründungsfinanzierung relevant, wenn etwa ein selbstständiger Makler ein Büro erwirbt, ein Handwerksbetrieb eine gewerbliche Halle kauft oder ein Gründer eine Gewerbeimmobilie zur Aufnahme des eigenen Betriebs finanzieren möchte. Banken prüfen bei solchen Vorhaben besonders sorgfältig Businessplan, Kapitaldienstfähigkeit und persönliche Bonität des Gründers, da noch keine oder nur eine kurze unternehmerische Erfolgshistorie vorliegt.
Die konkreten Förderprogramme, Kreditbeträge und Konditionen ändern sich regelmäßig und sollten im Einzelfall aktuell bei der Hausbank oder der KfW erfragt werden.
Beispiel aus der Praxis
Eine Immobilienmaklerin möchte sich selbstständig machen und ein eigenes Büro erwerben. Sie kombiniert eigenes Erspartes mit einem klassischen Bankdarlehen und einem zinsgünstigen Förderkredit für Existenzgründer, wobei die Förderbank einen Teil des Ausfallrisikos übernimmt und dadurch die Kreditvergabe trotz geringer Sicherheiten ermöglicht.
Rechtsgrundlage
- Keine spezielle gesetzliche Regelung; Ausgestaltung erfolgt über allgemeine Kreditvergabegrundsätze der Banken sowie die jeweils aktuellen Förderrichtlinien der Förderbanken (z. B. KfW).