Ratingklasse

Auch: Bonitätsklasse · Ratingstufe

Die Ratingklasse ist die Stufe, in die eine Bank einen Kreditnehmer im Rahmen ihrer internen Bonitätsprüfung einordnet. Sie fasst die Einschätzung der Kreditwürdigkeit in einer Kennzahl zusammen und beeinflusst maßgeblich, ob und zu welchen Konditionen ein Immobiliendarlehen vergeben wird.

Ausführliche Erklärung

Banken sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, vor Vergabe eines Kredits die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen und ihr Kreditrisiko angemessen zu steuern. Im Rahmen dieser Bonitätsprüfung ordnen Kreditinstitute jeden Kreditnehmer anhand quantitativer und qualitativer Faktoren – etwa Einkommen, Vermögen, bestehende Verbindlichkeiten, Beschäftigungsverhältnis, Zahlungshistorie (z. B. Schufa-Auskunft) sowie bei Selbstständigen die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens – einer Ratingklasse zu. Die Ratingklassen bilden eine Skala, an deren einem Ende sehr bonitätsstarke und am anderen Ende risikoreiche Kreditnehmer eingeordnet werden.

Die konkrete Ratingklasse wirkt sich unmittelbar auf zwei zentrale Finanzierungsparameter aus:

  • Die Kreditentscheidung selbst, also ob ein Darlehen überhaupt vergeben wird.
  • Die Konditionen, insbesondere den risikoabhängigen Zinsaufschlag: Kreditnehmer mit besserer Ratingklasse erhalten in der Regel günstigere Zinssätze, da das Ausfallrisiko aus Sicht der Bank geringer eingeschätzt wird.

Rating-Systeme und Verfahren unterscheiden sich zwischen den Kreditinstituten und sind in der Regel bankinterne Modelle, die im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen (Kreditwesengesetz, europäische Bankenaufsicht) reguliert, aber nicht im Detail gesetzlich vorgegeben sind. Für Immobilienkäufer und Existenzgründer ist die eigene Ratingklasse daher ein wichtiger, aber meist nicht direkt einsehbarer Faktor bei der Finanzierungsplanung.

Beispiel aus der Praxis

Zwei Käufer mit gleichem Einkommen beantragen ein Immobiliendarlehen bei derselben Bank. Aufgrund unterschiedlicher Schufa-Werte und Vermögensverhältnisse werden sie in unterschiedliche Ratingklassen eingestuft – der Käufer mit der besseren Ratingklasse erhält einen niedrigeren Sollzins als der andere.

Rechtsgrundlage

  • Keine gesetzlich vorgeschriebene einheitliche Ratingskala; die Pflicht zur angemessenen Kreditwürdigkeitsprüfung und Risikosteuerung der Banken ergibt sich aus dem Kreditwesengesetz (KWG) und den europäischen Eigenkapitalvorschriften. Die konkrete Ratingmethodik ist bankintern.

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