Exklusivobjekt
Auch: Exklusivimmobilie
Ein Exklusivobjekt ist eine Immobilie, für deren Verkauf oder Vermietung der Eigentümer einen Makler mit einem Alleinauftrag beauftragt hat. Der Makler ist dadurch für die Laufzeit des Auftrags der einzige mit der Vermarktung befasste Makler.
Ausführliche Erklärung
Der Begriff Exklusivobjekt beschreibt aus Sicht des Maklers eine besonders attraktive Auftragslage: Anders als beim einfachen Maklerauftrag, den ein Eigentümer parallel mehreren Maklern erteilen kann, sichert der Alleinauftrag dem Makler das alleinige Vermarktungsrecht für einen befristeten Zeitraum.
- Grundlage: Rechtliche Basis ist der Alleinauftrag als besondere Ausgestaltung des Maklervertrags nach § 652 BGB.
- Wirtschaftliche Bedeutung: Weil der Makler nicht im Wettbewerb mit anderen Maklern um dasselbe Objekt steht, rechtfertigt der Exklusivstatus höhere Investitionen in Exposé, Fotografie, Home Staging und Portalanzeigen.
- Vermarktungsformen: Exklusivobjekte werden entweder klassisch über Portale beworben oder – insbesondere bei diskretionsbedürftigen Verkäufen – als Off-Market-Immobilie ausschließlich über die Käuferkartei des Maklers angeboten.
- Praxisrelevanz: In der Maklerakquise wird der Begriff häufig werblich genutzt, um Eigentümern die Vorteile eines Alleinauftrags (konzentrierte Vermarktung, ein Ansprechpartner, oft bessere Verhandlungsposition) nahezubringen.
Beispiel aus der Praxis
Eine Maklerin erhält von einem Eigentümer einen sechsmonatigen Alleinauftrag für dessen Einfamilienhaus. Sie bewirbt die Immobilie in ihren Unterlagen als „Exklusivobjekt" und investiert entsprechend in eine hochwertige Fotoproduktion, da sie sicher sein kann, während der Vertragslaufzeit keine Konkurrenz durch andere Makler zu haben.
Rechtsgrundlage
- § 652 BGB – Grundnorm des Maklervertrags, auf dem der zugrunde liegende Alleinauftrag beruht.