Feinterminplan
Auch: Detailterminplan · Ablaufplan Gewerke
Der Feinterminplan konkretisiert den Grobterminplan eines Bauvorhabens und legt für jedes einzelne Gewerk – oft auf Wochen- oder Tagesbasis – fest, wann welche Arbeiten beginnen und enden müssen. Er ist das zentrale Steuerungsinstrument der Bauleitung während der Ausführungsphase.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Feinterminplan vor allem relevant, wenn sie Bauträgerprojekte begleiten, Fertigstellungstermine gegenüber Käufern kommunizieren oder Verzögerungen erklären müssen:
- Funktion: Während der Grobterminplan nur Meilensteine (z. B. Rohbaufertigstellung, Übergabe) enthält, bricht der Feinterminplan diese auf einzelne Gewerke und Arbeitsschritte herunter – etwa Erdarbeiten, Rohbau, Dachdeckerarbeiten, Elektroinstallation, Innenausbau, jeweils mit konkretem Start- und Enddatum.
- Erstellung: Üblicherweise erstellt die Bauleitung oder ein Projektsteuerer den Feinterminplan in Abstimmung mit allen beteiligten Fachfirmen, oft als Balkendiagramm (Gantt-Chart) oder Netzplan. Er wird während der Bauzeit laufend fortgeschrieben und an tatsächliche Baufortschritte angepasst.
- Praxisrelevanz: Verzögerungen einzelner Gewerke (z. B. Lieferengpässe bei Baumaterialien, Wetterausfälle) wirken sich unmittelbar auf nachfolgende Gewerke und damit auf den im Kaufvertrag zugesagten Übergabetermin aus. Makler, die Bauträgerimmobilien vermitteln, sollten wissen, dass Bauträger regelmäßig Pufferzeiten einplanen und dass Verzögerungen im Feinterminplan rechtzeitig durch Behinderungsanzeigen dokumentiert werden müssen, um Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
- Bei größeren Bauträgerprojekten mit vielen Gewerken (Fachlosvergabe) ist ein präziser Feinterminplan besonders wichtig, da hier – anders als beim Generalunternehmer – keine zentrale Instanz die Koordination automatisch übernimmt.
Beispiel aus der Praxis
Ein Bauträger erstellt für ein Mehrfamilienhausprojekt einen Feinterminplan, der festlegt: Kalenderwoche 12–16 Rohbau, KW 17–20 Dach und Fassade, KW 21–28 Innenausbau (Elektro, Sanitär, Trockenbau), KW 29–30 Endreinigung und Abnahme. Verzögert sich der Rohbau um zwei Wochen, verschieben sich automatisch alle nachfolgenden Gewerke, was der Makler den wartenden Käufern transparent kommunizieren muss.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Der Feinterminplan ist ein baubetriebliches Steuerungsinstrument ohne eigene gesetzliche Regelung; vertragliche Bindungswirkung entsteht nur, wenn er ausdrücklich zum Vertragsbestandteil erklärt wird (relevant für Verzugsfragen nach §§ 280 ff. BGB bzw. VOB/B).