Feuersozietät
Auch: Öffentliche Feuerversicherungsanstalt · Provinzial-Feuersozietät
Die Feuersozietät war eine öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt, die in mehreren deutschen Ländern und Provinzen seit dem 17./18. Jahrhundert die Gebäudefeuerversicherung anbot – vielerorts mit einem gesetzlichen Versicherungsmonopol und Anschluss- bzw. Versicherungszwang für Gebäudeeigentümer. Der Name lebt heute in einigen regionalen Versicherungsunternehmen fort.
Ausführliche Erklärung
Feuersozietäten entstanden ab dem 17. Jahrhundert (frühestes Beispiel: Hamburger Feuerkasse 1676) als staatlich organisierte Solidargemeinschaften, um nach verheerenden Stadtbränden den Wiederaufbau von Gebäuden abzusichern. Charakteristisch war das Gebäudeversicherungsmonopol: In vielen Ländern (z. B. Preußen, Bayern, Württemberg, Baden) mussten Gebäudeeigentümer ihr Haus zwingend bei der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Feuersozietät versichern (siehe Feuerversicherungspflicht) – private Konkurrenz war ausgeschlossen.
Für den Makler relevant ist heute vor allem die historische Einordnung:
- Das Monopol wurde in Deutschland schrittweise abgebaut und musste 1994 endgültig fallen, weil es europarechtlich mit der Dienstleistungsfreiheit unvereinbar war (Umsetzung der EU-Schadenversicherungsrichtlinien).
- Aus vielen ehemaligen Feuersozietäten sind heute reguläre, oft regional verwurzelte Versicherer hervorgegangen (z. B. Provinzial-Gesellschaften, "Feuersozietät Berlin Brandenburg Hamburg").
- Bei sehr alten Bestandsgebäuden findet man in Grundbüchern oder alten Versicherungsscheinen gelegentlich noch Hinweise auf eine historische Feuersozietäts-Police – für den heutigen Versicherungsschutz ohne praktische Bedeutung, aber ein interessantes Detail bei der Objekt- und Altlastenrecherche.
- Begrifflich ist die Feuersozietät von der heutigen Feuerversicherung als Baustein der Wohngebäudeversicherung zu unterscheiden: Erstere bezeichnet den historischen Versicherungsträger, letztere die heutige Deckungsart.
Beispiel aus der Praxis
Beim Studium alter Bauakten eines Gründerzeithauses in Brandenburg stößt ein Makler auf einen Vermerk der "Feuersozietät der Provinz Brandenburg" aus den 1920er-Jahren – ein Hinweis darauf, dass das Gebäude damals im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Pflichtversicherung erfasst war. Für den heutigen Verkauf hat dies keine rechtliche Wirkung mehr, ist aber ein interessantes historisches Detail für das Exposé.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle bundesweite Rechtsgrundlage mehr. Historisch beruhten Feuersozietäten auf landesrechtlichen Verordnungen und Gesetzen der jeweiligen deutschen Länder bzw. Provinzen; das Monopol wurde durch EU-Recht (Dienstleistungsfreiheit im Versicherungswesen) zum 1. Juli 1994 aufgehoben.