Finanzierungsplattform-Anbindung
Auch: Europace-Schnittstelle · Finanzierungsschnittstelle
Die Finanzierungsplattform-Anbindung verbindet das Makler-CRM mit einer Finanzierungsplattform (z. B. Europace, Baufi24, Interhyp), sodass Kaufinteressenten direkt aus dem Exposé oder Kontaktformular heraus eine Finanzierungsanfrage stellen oder an einen Finanzierungspartner weitergeleitet werden können.
Ausführliche Erklärung
Für Makler bietet die Anbindung an eine Finanzierungsplattform zwei wesentliche Vorteile: Zum einen erhöht sie den Servicegrad gegenüber dem Kaufinteressenten, der ohne Medienbruch direkt eine Finanzierungsanfrage auslösen kann. Zum anderen eröffnet sie eine zusätzliche Provisionsquelle, sofern der Makler selbst als Finanzierungsvermittler tätig wird oder mit einem Finanzierungspartner kooperiert.
Wichtige Praxisaspekte:
- Erlaubnispflicht: Vermittelt der Makler selbst Finanzierungen (nicht nur die Weiterleitung an einen Dritten), benötigt er zusätzlich zur Maklererlaubnis nach § 34c GewO eine gesonderte Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO. Reine Weiterleitungen an einen unabhängigen Finanzierungsberater ohne eigene Beratungsleistung sind ohne diese Erlaubnis möglich.
- Datenübergabe: Über standardisierte Schnittstellen (z. B. zu Europace, dem größten deutschen B2B-Finanzierungsmarktplatz) werden Objekt- und Interessentendaten mit Einwilligung des Kunden automatisch an die Finanzierungsplattform übermittelt, was den Beratungsprozess beschleunigt.
- Provisionsmodelle: Häufig erhält der Makler bei erfolgreicher Finanzierungsvermittlung eine Zusatzprovision oder Vermittlungsprämie vom Finanzierungspartner – dies muss dem Kunden gegenüber transparent offengelegt werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
- Bonitätsvorprüfung: Manche Anbindungen ermöglichen eine automatisierte Bonitäts-Vorabeinschätzung des Interessenten, was dem Makler hilft, die Ernsthaftigkeit von Kaufanfragen frühzeitig einzuschätzen.
Beispiel aus der Praxis
Ein Kaufinteressent klickt im Online-Exposé auf "Finanzierung anfragen". Über die Europace-Schnittstelle im CRM des Maklers wird automatisch eine Finanzierungsanfrage an einen kooperierenden Finanzierungsberater weitergeleitet, der sich binnen 24 Stunden beim Interessenten meldet – der Makler erhält bei erfolgreichem Abschluss eine vertraglich vereinbarte Vermittlungsprämie.
Rechtsgrundlage
- § 34i GewO – Erlaubnispflicht für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobiliardarlehensverträgen, sofern der Makler selbst beratend/vermittelnd tätig wird.
- Wohnimmobilienkreditrichtlinie (EU-Vermittlerrichtlinie), umgesetzt u. a. in der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) – regelt Sachkunde-, Registrierungs- und Verhaltensanforderungen bei der Immobiliardarlehensvermittlung.
- Bei reiner technischer Weiterleitung ohne eigene Beratungsleistung ist keine gesonderte Erlaubnis erforderlich.