Finanzierungsplan
Auch: Finanzierungskonzept · Finanzierungsübersicht
Ein Finanzierungsplan stellt für ein konkretes Immobilienvorhaben alle anfallenden Kosten (Kaufpreis, Nebenkosten, ggf. Modernisierung) den zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln (Eigenkapital, Darlehen, Fördermittel) gegenüber. Er zeigt, ob und wie das Vorhaben finanzierbar ist.
Ausführliche Erklärung
Für Makler ist der Finanzierungsplan zentral, weil er die Grundlage für die Aussage „der Käufer ist finanzierungsfähig" bildet und häufig bereits vor Vertragsunterzeichnung von der finanzierenden Bank oder einem Finanzierungsberater erstellt wird.
Ein vollständiger Finanzierungsplan umfasst typischerweise:
- Kostenseite: Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, ggf. Maklerprovision, Renovierungs- oder Modernisierungskosten, Umzugskosten, Reserve für Unvorhergesehenes.
- Finanzierungsseite: Eigenkapital (Ersparnisse, Eigenleistung „Muskelhypothek", Bausparguthaben), Fremdkapital (Bankdarlehen, KfW-Förderdarlehen, Arbeitgeberdarlehen, Familiendarlehen), ggf. Zuschüsse.
- Eine gängige Faustregel: Mindestens die Kaufnebenkosten (ca. 10–15 % je nach Bundesland) sollten aus Eigenkapital gedeckt werden, idealerweise zusätzlich 10–20 % vom Kaufpreis.
- Der Finanzierungsplan dient auch als Grundlage für die Haushaltsrechnung der Bank zur Bonitätsprüfung und beeinflusst, welche Darlehenshöhe und Konditionen angeboten werden.
- Für den Makler relevant: Ein sauberer Finanzierungsplan des Käufers erleichtert die Einschätzung, ob eine Finanzierungsbestätigung realistisch ist, und schützt vor geplatzten Kaufverträgen.
- Bei Neubauvorhaben oder Sanierungen wird der Finanzierungsplan häufig in Bauabschnitte (Bautenstand) gegliedert, an die Auszahlungsraten gekoppelt sind.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer plant den Erwerb eines Einfamilienhauses für 450.000 Euro. Sein Finanzierungsplan sieht vor: 50.000 Euro Eigenkapital, 65.000 Euro Kaufnebenkosten aus einem weiteren Sparguthaben, sowie ein Bankdarlehen über 400.000 Euro zur Deckung des Restbetrags inklusive Modernisierungskosten von 15.000 Euro.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle Rechtsgrundlage. Der Finanzierungsplan ist ein betriebswirtschaftliches Planungsinstrument ohne eigene gesetzliche Regelung; mittelbar relevant sind die Vorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung nach §§ 505a ff. BGB (Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge).