Fix-and-Flip

Auch: Kaufen-Sanieren-Verkaufen · House Flipping

Fix-and-Flip bezeichnet eine Investmentstrategie, bei der ein Investor eine renovierungsbedürftige Immobilie günstig kauft, sie durch Sanierung oder Modernisierung aufwertet und anschließend innerhalb kurzer Zeit – meist innerhalb weniger Monate bis zu zwei Jahren – mit Gewinn weiterverkauft.

Ausführliche Erklärung

Die Fix-and-Flip-Strategie stammt ursprünglich aus dem US-amerikanischen Immobilienmarkt, gewinnt aber auch in Deutschland zunehmend Bedeutung, insbesondere bei Bestandsimmobilien in gefragten Lagen mit Sanierungsstau. Der wirtschaftliche Erfolg basiert auf der Differenz zwischen:

  • Ankaufspreis (typischerweise deutlich unter Marktwert wegen Renovierungsbedarf, Zwangsversteigerung, Erbfall oder dringendem Verkaufsdruck des Voreigentümers),
  • Sanierungs- und Modernisierungskosten (energetische Sanierung, Grundrissoptimierung, moderne Ausstattung),
  • und dem erzielbaren Verkaufspreis nach Fertigstellung (After-Repair-Value, ARV).

Für die Investitionsrechnung ist die sogenannte 70%-Regel (aus dem US-Markt übernommen, in Deutschland als Orientierungswert genutzt) verbreitet: Der maximale Ankaufspreis sollte 70 % des geschätzten Verkaufswerts nach Sanierung abzüglich der Sanierungskosten nicht übersteigen, um ausreichend Gewinnmarge und Risikopuffer zu behalten.

Wesentliche Risikofaktoren für Investoren:

  • Kostenüberschreitungen bei der Sanierung (verdeckte Bauschäden, Materialpreissteigerungen, Handwerkerengpässe).
  • Marktveränderungen während der Haltedauer (Zinsanstieg, sinkende Nachfrage).
  • Genehmigungsrisiken bei baulichen Veränderungen (Baugenehmigung, Denkmalschutz).
  • Steuerliche Risiken: Bei häufigen und kurzfristigen Käufen und Verkäufen von Immobilien kann die Finanzverwaltung einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen (Indiz: mehr als drei Objektverkäufe innerhalb von fünf Jahren, sogenannte "Drei-Objekt-Grenze"). Dies führt zu Gewerbesteuerpflicht und Wegfall der privaten Steuerfreiheit.

Für Makler ist Fix-and-Flip relevant sowohl beim Ankauf (Vermittlung geeigneter Sanierungsobjekte an Investoren) als auch beim späteren Verkauf der sanierten Immobilie. Makler mit Marktkenntnis über Sanierungskosten und realistische Verkaufswerte nach Modernisierung sind für diese Investorengruppe besonders wertvolle Partner.

Beispiel aus der Praxis

Ein Investor erwirbt eine unsanierte Altbauwohnung für 180.000 € (Marktwert nach Sanierung geschätzt auf 320.000 €). Er investiert 60.000 € in Modernisierung (neues Bad, Elektrik, Fußböden, energetische Fenster) und verkauft die Wohnung nach acht Monaten für 310.000 €. Nach Abzug von Nebenkosten, Zinsen und Steuern verbleibt ein Gewinn von rund 55.000 €.

Rechtsgrundlage

  • § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte: Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig (Spekulationsfrist), sofern keine Selbstnutzung vorlag.
  • Gewerblicher Grundstückshandel: Bei wiederholten, kurzfristigen An- und Verkäufen (insbesondere bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze) kann Gewerbesteuerpflicht entstehen; maßgeblich sind die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

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