Fugendichtung
Auch: Fugenabdichtung · Anschlussfuge abdichten
Die Fugendichtung dichtet Bau- und Anschlussfugen zwischen Bauteilen – etwa zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk oder zwischen Fassadenelementen – dauerhaft elastisch ab. Sie verhindert das Eindringen von Schlagregen, Zugluft und Feuchtigkeit und trägt zur Wärme- und Schalldämmung bei.
Ausführliche Erklärung
Fugen entstehen konstruktionsbedingt überall dort, wo unterschiedliche Bauteile oder Baustoffe aneinanderstoßen, etwa an Fensteranschlüssen, zwischen Fassadenplatten oder an Bewegungsfugen im Mauerwerk. Da sich Bauteile durch Temperaturschwankungen, Setzungen oder Feuchtigkeitseinwirkung unterschiedlich stark ausdehnen, müssen Fugen elastisch – also bewegungsfähig – abgedichtet werden, ohne dass die Dichtung reißt oder sich löst.
Die für die Abdichtung von Außenwandfugen mit Fugendichtstoffen maßgebliche deutsche Norm ist DIN 18540. Sie regelt die konstruktive Ausbildung solcher Fugen und stellt Anforderungen an die eingesetzten elastischen Dichtstoffe (z. B. Silikon- oder Polyurethandichtstoffe), etwa hinsichtlich zulässiger Gesamtverformung und Materialverhalten. Für Fensteranschlussfugen sind darüber hinaus die Grundsätze des dreistufigen Fugendichtungskonzepts (innen dichter als außen) fachlich anerkannt, um Tauwasserbildung im Fugenbereich zu vermeiden.
Für Makler und Gutachter ist die Fugendichtung relevant, weil mangelhaft ausgeführte oder gealterte Fugen zu den häufigsten Ursachen für Feuchtigkeitsschäden, Schimmelbildung und Wärmeverluste an Gebäuden zählen. Risse, poröse oder abgelöste Dichtstoffe an Fensteranschlüssen sind bei der Objektbesichtigung ein typisches Indiz für anstehenden Instandhaltungsbedarf.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Besichtigung eines Bestandshauses fällt auf, dass die Silikonfugen rund um mehrere Fensterrahmen brüchig und rissig sind. Der Gutachter weist darauf hin, dass hier zeitnah eine Erneuerung der Fugendichtung erforderlich ist, um weitere Feuchtigkeitsschäden am Mauerwerk zu vermeiden.
Rechtsgrundlage
- DIN 18540 – Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen; regelt Konstruktion und Anforderungen an Dichtstoffe.