Fugenmörtel

Auch: Verfugmörtel · Fliesenfugenmörtel

Fugenmörtel ist ein zement- oder kunstharzgebundenes Material, mit dem die Zwischenräume (Fugen) zwischen Fliesen, Platten oder Mauersteinen verfüllt werden. Er dichtet die Fuge ab, nimmt geringe Bewegungen auf und bestimmt wesentlich das optische Erscheinungsbild einer Verfliesung oder Mauerwerksfassade.

Ausführliche Erklärung

Im Bereich der Fliesenverlegung unterscheidet man vor allem zwischen zementgebundenem Fugenmörtel (breite Farbpalette, kostengünstig, aber weniger flexibel und anfälliger für Verschmutzung und Rissbildung) und epoxidharzgebundenem Fugenmörtel (sehr abriebfest, chemikalienbeständig und fugenlos dicht, jedoch aufwendiger in der Verarbeitung und teurer). Die Fugenbreite richtet sich nach Fliesenformat, Maßtoleranz und Belastung; im Sanitärbereich werden Übergänge zu Wannen, Ecken und Anschlüssen üblicherweise nicht mit starrem Fugenmörtel, sondern mit elastischen Silikon- oder Acrylfugen ausgeführt, um Bewegungen und Setzungen schadlos aufzunehmen.

Im Mauerwerksbau bezeichnet Fugenmörtel dagegen den Mörtel in den Lager- und Stoßfugen zwischen Mauersteinen; er übernimmt hier tragende und dichtende Funktion und beeinflusst die statische Tragfähigkeit sowie die Wärme- und Feuchteschutzeigenschaften des Mauerwerks. Bei der Bauzustandsbewertung spielt Fugenmörtel häufig eine Rolle bei der Beurteilung von Feuchteschäden im Sanitärbereich (undichte, gerissene oder ausgewaschene Fugen als Ursache für Wassereintritt) sowie bei der Fassadenbeurteilung von Sichtmauerwerk, wo ausgewaschene oder abgängige Fugen ein typischer Instandsetzungsbedarf sind.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Objektbesichtigung einer Eigentumswohnung stellt der Gutachter im Badezimmer rissige, teilweise ausgewaschene Fugenmörtelfugen im Duschbereich fest. Da hier keine elastische Anschlussfuge zur Wanne vorhanden ist, besteht der Verdacht auf Feuchtigkeitseintritt in den Wandaufbau – eine fachgerechte Neuverfugung wird als Instandsetzungsmaßnahme empfohlen.

Rechtsgrundlage

Keine spezielle immobilienrechtliche Rechtsgrundlage; Fugenmörtel ist Gegenstand der Ausführungspraxis im Fliesenleger- und Maurerhandwerk (VOB/C-Fachnormen der jeweiligen Gewerke).

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