Abdichtung
Auch: Bauwerksabdichtung · Feuchtigkeitsabdichtung
Abdichtung bezeichnet alle baulichen Maßnahmen, die ein Gebäude dauerhaft gegen eindringende Feuchtigkeit schützen – etwa gegen Bodenfeuchte und Sickerwasser bei erdberührten Bauteilen, gegen Niederschlag bei Dach und Fassade oder gegen Nutzwasser in Bädern.
Ausführliche Erklärung
Fehlende oder mangelhafte Abdichtung zählt zu den häufigsten und teuersten Bauschäden, weil eindringende Feuchtigkeit Bauschäden (Schimmel, Putzabplatzungen, Korrosion der Bewehrung) verursachen und die Bausubstanz langfristig schädigen kann. Je nach betroffenem Bauteil unterscheidet man verschiedene Abdichtungsarten:
- Abdichtung erdberührter Bauteile (Kelleraußenwände, Bodenplatte) gegen Bodenfeuchte, nicht drückendes und drückendes Wasser,
- Dachabdichtung gegen Niederschlagswasser bei Flachdächern und wenig geneigten Dächern,
- Abdichtung befahrener Flächen wie Tiefgaragen oder Balkone,
- Innenraumabdichtung in Nassräumen wie Bädern gegen Spritz- und Nutzwasser.
Die fachlichen Anforderungen an Planung und Ausführung waren lange in der zehnteiligen DIN 18195 geregelt. Diese wurde 2017 durch eine neue Normenreihe abgelöst, die nach Anwendungsbereich getrennt ist: DIN 18531 (Dachabdichtungen), DIN 18532 (befahrene Verkehrsflächen), DIN 18533 (erdberührte Bauteile), DIN 18534 (Innenräume) und DIN 18535 (Behälter und Becken). Die DIN 18195 selbst besteht als reine Begriffsnorm fort. Diese Normenreihe definiert die anerkannten Regeln der Technik für Abdichtungsart, Materialwahl und Ausführungsdetails je nach Wassereinwirkungsklasse.
Für Makler ist die Abdichtung insbesondere bei älteren Gebäuden ein zentrales Prüfthema: Wurde die Kellerabdichtung seit der Errichtung nicht erneuert oder entspricht sie nicht mehr dem heutigen Stand der Technik, drohen Feuchtigkeitsschäden, die im Kaufvertrag als offenbarungspflichtiger Mangel relevant werden können.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Sanierung eines Altbaus wird die veraltete Kellerabdichtung freigelegt und durch eine neue, den Anforderungen der DIN 18533 entsprechende Abdichtung gegen drückendes Grundwasser ersetzt, um weiteren Feuchtigkeitseintritt in die Kelleraußenwände zu verhindern.
Rechtsgrundlage
- DIN 18195 – heute reine Begriffsnorm zur Abdichtung von Bauwerken.
- DIN 18531 bis DIN 18535 – seit 2017 geltende Normenreihe mit den konkreten Ausführungsregeln je nach Anwendungsbereich (Dach, befahrene Flächen, erdberührte Bauteile, Innenräume, Behälter).
- Keine eigene gesetzliche Regelung; die Normen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik im Sinne der Landesbauordnungen.