Wandabdichtung
Auch: Mauerwerksabdichtung
Wandabdichtung bezeichnet die bauliche Maßnahme, mit der Wände – vor allem erdberührte Kelleraußenwände, aber auch Wände in Nassräumen – dauerhaft gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt werden.
Ausführliche Erklärung
Wandabdichtung ist ein Teilbereich der Bauwerksabdichtung und betrifft im Wohnungsbau vor allem die erdberührten Außenwände des Kellers, die je nach Bodenverhältnissen unterschiedlichen Wassereinwirkungen ausgesetzt sind: Bodenfeuchte und nicht stauendes Sickerwasser, aufstauendes Sickerwasser oder drückendes Grundwasser. Je nach Einwirkungsklasse kommen unterschiedliche Abdichtungssysteme zum Einsatz, etwa mineralische Dichtschlämmen, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB) oder Bitumen- bzw. Kunststoffbahnen; bei drückendem Wasser sind zusätzlich fugendichte Anschlüsse und eine sogenannte „schwarze" oder „weiße Wanne" erforderlich.
Die fachlichen Anforderungen an Planung und Ausführung der Wandabdichtung erdberührter Bauteile sind seit 2017 in der DIN 18533 geregelt, die die entsprechenden Teile der früheren DIN 18195 abgelöst hat. Die Norm definiert Wassereinwirkungsklassen, Rissklassen und Anforderungen an die jeweils zulässigen Abdichtungsstoffe und Ausführungsdetails, etwa im Sockelbereich, an Durchdringungen oder an Arbeitsfugen.
Für Makler ist die Wandabdichtung bei älteren Bestandsgebäuden ein zentrales Prüfthema: Feuchte Kelleraußenwände, abblätternder Putz oder Salzausblühungen im Keller sind häufige Hinweise auf eine fehlende oder mangelhafte Wandabdichtung und können als offenbarungspflichtiger Mangel im Kaufvertrag relevant werden.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Sanierung eines Altbaus wird die Kelleraußenwand freigelegt, die alte, rissige Bitumenabdichtung entfernt und durch eine neue, den Anforderungen der DIN 18533 entsprechende Wandabdichtung gegen drückendes Grundwasser ersetzt.
Rechtsgrundlage
- DIN 18533 – Abdichtung von erdberührten Bauteilen; regelt die Anforderungen an Planung und Ausführung der Wandabdichtung je nach Wassereinwirkungsklasse.
- Keine eigene gesetzliche Regelung; die Norm konkretisiert die anerkannten Regeln der Technik im Sinne der Landesbauordnungen.