Wanddurchbruch
Auch: Maueröffnung · Wanddurchbrechung
Ein Wanddurchbruch ist eine nachträglich in eine bestehende Wand geschaffene Öffnung, um zwei Räume zu verbinden oder eine neue Tür- bzw. Durchgangssituation zu schaffen. Er ist bei nichttragenden Wänden meist unkompliziert, bei tragenden Wänden dagegen ein statisch anspruchsvoller Eingriff.
Ausführliche Erklärung
Ob ein Wanddurchbruch problemlos möglich ist, hängt entscheidend davon ab, ob die betroffene Wand tragend oder nichttragend ist:
- Nichttragende Wand: Trennwände, die keine Lasten aus darüberliegenden Geschossen oder dem Dach abtragen, lassen sich in der Regel ohne statischen Nachweis öffnen oder versetzen.
- Tragende Wand: Trägt die Wand Deckenlasten oder ist sie Teil des aussteifenden Gebäudesystems, ist vor jedem Durchbruch ein statischer Nachweis durch einen Tragwerksplaner erforderlich. Üblicherweise wird die entstehende Öffnung durch einen Sturz (Stahl-, Stahlbeton- oder Holzsturz) abgefangen, der die Lasten seitlich in die verbleibenden Wandabschnitte ableitet.
Ob und in welchem Umfang ein Wanddurchbruch genehmigungspflichtig ist, richtet sich nach der jeweiligen Landesbauordnung und dem Einzelfall – bei tragenden Bauteilen und in Bestandsgebäuden mit Auflagen (z. B. Denkmalschutz) ist eine vorherige Abstimmung mit der Bauaufsicht oder einem Fachplaner in der Praxis üblich. Bei Eigentumswohnungen ist zusätzlich zu prüfen, ob die Wand Gemeinschaftseigentum ist und ein Eingriff der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bedarf.
Für Makler ist der Begriff relevant, weil offene Grundrisse – etwa durch Zusammenlegung von Küche und Wohnzimmer – die Vermarktbarkeit einer Immobilie deutlich verbessern können, ein unsachgemäß ausgeführter Durchbruch aber ein erhebliches Mängelrisiko und einen Wertverlust darstellt.
Beispiel aus der Praxis
Ein Käufer möchte in einer Altbauwohnung die Wand zwischen Küche und Wohnzimmer entfernen, um einen offenen Wohnbereich zu schaffen. Da es sich um eine tragende Wand handelt, beauftragt er einen Statiker, der den erforderlichen Stahlträger zur Lastabtragung berechnet, bevor der Durchbruch ausgeführt wird.
Rechtsgrundlage
Keine spezielle bundesweite Rechtsgrundlage; Genehmigungspflicht und statische Anforderungen ergeben sich im Einzelfall aus der jeweiligen Landesbauordnung sowie – bei Wohnungseigentum – aus dem WEG.