Gas-Niedertemperaturkessel

Auch: NT-Kessel Gas · Niedertemperaturkessel

Ein Gas-Niedertemperaturkessel ist ein Gasheizkessel, der im Gegensatz zum Konstanttemperaturkessel mit abgesenkter, witterungsgeführter Vorlauftemperatur arbeitet, dabei aber – anders als der modernere Brennwertkessel – die Kondensationswärme des Abgases nicht nutzt. Er gilt technisch als überholt und wird heute praktisch nicht mehr neu eingebaut.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist die Unterscheidung zwischen Niedertemperatur- und Brennwertkessel zentral, weil sie unmittelbar den energetischen Zustand und mögliche gesetzliche Handlungspflichten der Immobilie betrifft:

  • Technischer Unterschied zum Brennwertkessel: Der Niedertemperaturkessel senkt zwar gegenüber älteren Konstanttemperaturkesseln die Kesseltemperatur ab und verbessert so den Wirkungsgrad, vermeidet dabei aber bewusst eine Unterschreitung des Taupunkts im Abgas, um Kondensat und Korrosion im Kessel zu verhindern. Dadurch bleibt die im Abgas enthaltene Kondensationswärme ungenutzt, was ihn deutlich weniger effizient macht als einen Brennwertkessel.
  • Austauschpflicht nach GEG: Nach § 72 GEG besteht für Konstanttemperaturkessel (die älteste und ineffizienteste Kesselart) eine grundsätzliche Austauschpflicht nach 30 Betriebsjahren. Niedertemperaturkessel sind von dieser strikten Austauschpflicht in der Regel ausgenommen, gelten aber energetisch dennoch als veraltet und werden im Energieausweis entsprechend negativ bewertet.
  • Praxisrelevanz: Bei Bestandsimmobilien aus den 1980er- bis 2000er-Jahren ist der Gas-Niedertemperaturkessel noch häufig anzutreffen. Für Käufer bedeutet ein solcher Kessel absehbaren Modernisierungsbedarf, da ein Austausch gegen ein reines fossiles Gerät wegen der 65-Prozent-Erneuerbare-Regel (§ 71 GEG) bei Neuinstallation ohnehin kaum noch möglich ist.
  • Bewertung: Makler sollten das Baujahr und den Kesseltyp im Exposé bzw. bei der Objektbesichtigung transparent kommunizieren, da dies erhebliche Auswirkungen auf Kaufpreisverhandlungen und Modernisierungskosten hat.

Beispiel aus der Praxis

Ein Reihenhaus aus dem Jahr 1998 wird noch mit einem Gas-Niedertemperaturkessel beheizt. Der Energieausweis weist einen vergleichsweise hohen Endenergiebedarf aus. Der Makler informiert Kaufinteressenten, dass der Kessel zwar aktuell noch betrieben werden darf, ein Austausch aber mittelfristig ansteht und wegen der GEG-Vorgaben nur noch mit einem erheblichen Anteil erneuerbarer Energien erfolgen kann.

Rechtsgrundlage

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG)§ 72 GEG (Austauschpflichten, Niedertemperaturkessel ausgenommen), § 71 GEG (65-Prozent-Regel bei Neuinstallation).
  • 1. BImSchV – Emissionsgrenzwerte und Prüfpflichten für Gasfeuerungsanlagen.

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