Gasanschluss

Auch: Erdgasanschluss · Gashausanschluss

Der Gasanschluss ist die Verbindung eines Grundstücks an das öffentliche Erdgasverteilnetz. Er umfasst die Anschlussleitung vom Verteilnetz bis zum Gebäude, den Gas-Hausanschlusskasten mit Absperreinrichtung sowie den Gaszähler, ab dem die private Gasinstallation des Gebäudes beginnt.

Ausführliche Erklärung

Für Makler ist der Gasanschluss vor allem bei der Erschließungsbeurteilung eines Grundstücks sowie bei der Frage relevant, ob ein Gebäude überhaupt mit einer Gasheizung betrieben werden kann:

  • Anschlussanspruch: Betreiber allgemeiner Energieversorgungsnetze sind gegenüber Letztverbrauchern im Niederdrucknetz grundsätzlich zum Netzanschluss zu allgemeinen Bedingungen und Preisen verpflichtet. Der Anschluss kann jedoch abgelehnt werden, wenn er dem Netzbetreiber aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist – etwa bei sehr großer Entfernung zur nächsten Gasleitung.
  • Baukostenzuschuss: Für die Herstellung des Hausanschlusses erhebt der Netzbetreiber üblicherweise einen einmaligen Baukostenzuschuss, dessen Höhe insbesondere von der Entfernung zum Verteilnetz abhängt – ein relevanter Kostenfaktor bei Neubau- oder Baulückengrundstücken.
  • Installation: Die eigentliche Gasinstallation im Gebäude (Leitungen, Anschluss der Heiztherme) darf nur durch ein beim Netzbetreiber eingetragenes, DVGW-zertifiziertes Fachunternehmen ausgeführt werden.
  • Abgrenzung zur Flüssiggasversorgung: Ohne Erdgasanschluss – etwa in ländlichen Lagen ohne Gasnetz – wird stattdessen häufig Flüssiggas aus einem eigenen Tank genutzt.
  • GEG-Kontext: Ein vorhandener Gasanschluss allein sagt nichts über die energetische Zulässigkeit einer neuen Heizung aus; für neu eingebaute Gasheizungen gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zum Anteil erneuerbarer Energien.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauherr möchte auf seinem neu erschlossenen Grundstück ein Einfamilienhaus mit Gas-Brennwertkessel errichten. Der zuständige Netzbetreiber teilt mit, dass die nächste Gasleitung 150 Meter entfernt verläuft und der Hausanschluss inklusive Baukostenzuschuss rund 6.000 Euro kosten wird – ein Betrag, den der Bauherr in seine Baukostenkalkulation einplant.

Rechtsgrundlage

  • § 18 EnWG – Allgemeine Anschlusspflicht der Betreiber von Energieversorgungsnetzen (Strom und Gas) gegenüber Letztverbrauchern im Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz.

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