Gastgewerbeimmobilie
Auch: Gastronomieimmobilie · Hotel- und Gaststättenimmobilie
Eine Gastgewerbeimmobilie ist eine Immobilie, die für den Betrieb von Gastronomie und/oder Beherbergung ausgelegt ist – von der Gaststätte über das Café bis zum Hotel. Sie bildet den Oberbegriff für die vielfältigen Betriebsimmobilien des Gastgewerbes.
Ausführliche Erklärung
Das Gastgewerbe umfasst nach dem Sprachgebrauch des Gaststättenrechts sowohl die entgeltliche Verabreichung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Gaststättengewerbe) als auch die entgeltliche Beherbergung von Gästen (Beherbergungsgewerbe). Gastgewerbeimmobilien sind entsprechend baulich und technisch auf diese Nutzungen zugeschnitten: Sie verfügen typischerweise über Gasträume, Kücheninfrastruktur, Lager- und Kühlbereiche sowie – bei Kombination mit Beherbergung – Gästezimmer und Rezeptionsbereiche.
Für die immobilienwirtschaftliche Betrachtung sind mehrere Aspekte zentral:
- Gewerberechtliche Erlaubnis: Für den Ausschank alkoholischer Getränke ist regelmäßig eine gaststättenrechtliche Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz bzw. den entsprechenden Landesgesetzen erforderlich; reine Bewirtung ohne Alkoholausschank ist in vielen Bundesländern erlaubnisfrei, aber anzeigepflichtig.
- Bauordnungsrechtliche Anforderungen: Küchenabluft, Fettabscheider, Lärmschutz gegenüber Nachbarn (insbesondere bei Außengastronomie) und Brandschutzauflagen prägen die technische Ausstattung.
- Bauplanungsrechtliche Einordnung: Gastronomiebetriebe sind in Kern-, Misch- und Gewerbegebieten regelmäßig zulässig, in reinen Wohngebieten dagegen nur als untergeordnete, der Versorgung des Gebiets dienende Nutzung.
- Betriebsform: Die Nutzungsüberlassung erfolgt entweder über einen Gewerbemietvertrag (Vermietung der Immobilie ohne Betriebsübernahme) oder – insbesondere bei Hotels und größeren Gaststätten – über einen Pachtvertrag mit Übernahme von Inventar und laufendem Geschäftsbetrieb.
- Drittverwendungsfähigkeit: Aufgrund spezifischer Einbauten (Kücheninfrastruktur, Entlüftung) ist die Nachvermietbarkeit von Gastgewerbeimmobilien an branchenfremde Nutzer oft eingeschränkt, was sich in der Bewertung niederschlägt.
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer vermietet ein Erdgeschosslokal mit eingebauter Gastronomieküche und Außenterrasse an einen Restaurantbetreiber. Der Mietvertrag regelt neben der Miete auch die Zulässigkeit von Lüftungsanlagen, Öffnungszeiten der Außenbewirtung und die erforderliche gaststättenrechtliche Erlaubnis, die der Mieter eigenständig einholen muss.
Rechtsgrundlage
- § 1 Gaststättengesetz (GastG) – Begriffsbestimmung des Gaststättengewerbes (Verabreichung von Speisen/Getränken bzw. Beherbergung gegen Entgelt).
- § 2 Gaststättengesetz (GastG) bzw. entsprechende Landesgaststättengesetze – Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Gaststättengewerbes, insbesondere für den Ausschank alkoholischer Getränke.