Gefahrstofflager

Auch: Gefahrstofflagerhalle · Chemikalienlager

Ein Gefahrstofflager ist eine Lagerimmobilie, die speziell für die sichere Aufbewahrung gefährlicher Stoffe (z. B. entzündliche, giftige, ätzende oder umweltgefährdende Stoffe) ausgelegt ist. Bau und Betrieb unterliegen den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der konkretisierenden Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510.

Ausführliche Erklärung

Für Makler und Investoren, die Lager- oder Industrieimmobilien mit Gefahrstoffnutzung vermarkten, sind besondere technische und rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen:

  • Lagerklassen: TRGS 510 teilt Gefahrstoffe in Lagerklassen ein (z. B. brennbare Flüssigkeiten, Gase, oxidierende oder ätzende Stoffe) und regelt, welche Stoffe zusammen gelagert werden dürfen und welche wegen Reaktionsgefahr getrennt gelagert werden müssen.
  • Bauliche Anforderungen: Je nach Art und Menge der gelagerten Stoffe verlangt TRGS 510 bauliche Schutzmaßnahmen wie feuerbeständige Wände und Decken, Auffangwannen gegen auslaufende Flüssigkeiten, Ex-Schutz-Installationen sowie eine ausreichende Lüftung.
  • Mengengrenzen: Die Gefahrstoffverordnung begrenzt die am Arbeitsplatz vorzuhaltende Menge auf den unmittelbaren Bedarf; werden bestimmte Mengenschwellen überschritten, sind besondere Schutzmaßnahmen bis hin zu einem eigenständigen Gefahrstofflager erforderlich.
  • Genehmigungspflicht: Größere Gefahrstofflager können zusätzlich immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflichten (BImSchG) oder der Störfall-Verordnung unterliegen, wenn bestimmte Mengenschwellen erreicht werden.
  • Vermarktungsrelevanz: Bei Verkauf oder Vermietung sollte geprüft werden, ob eine bestehende Gefahrstofflagergenehmigung auf den neuen Nutzer übertragbar ist oder ob diese neu beantragt werden muss, da Umbauten und Genehmigungsverfahren erhebliche Zeit und Kosten verursachen können.

Beispiel aus der Praxis

Ein Chemiehändler mietet eine Lagerhalle, die mit feuerbeständigen Trennwänden, Auffangwannen und einer den Lagerklassen entsprechenden Zonierung nach TRGS 510 ausgestattet ist, um brennbare Flüssigkeiten und oxidierende Stoffe getrennt und vorschriftsgemäß zu lagern.

Rechtsgrundlage

  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – begrenzt die am Arbeitsplatz vorzuhaltende Gefahrstoffmenge und verlangt bei Überschreitung besondere Schutzmaßnahmen.
  • TRGS 510 – konkretisiert Lagerklassen, Zusammenlagerungsverbote und bauliche Schutzanforderungen für Gefahrstofflager.

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