Immissionsschutz

Auch: Immissionsschutzrecht · Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

Immissionsschutz bezeichnet den rechtlichen Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen wie Lärm, Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Licht oder Strahlung, die von einer Anlage oder Nutzung ausgehen (Immissionen). Zentrale Rechtsgrundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von 1974.

Ausführliche Erklärung

Das BImSchG unterscheidet zwischen Emissionen (den von einer Anlage ausgehenden Einwirkungen, z. B. Lärm einer Maschine) und Immissionen (den tatsächlichen Auswirkungen auf die Umgebung, z. B. der beim Nachbarn ankommende Schallpegel). Ziel des Gesetzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen sowie Boden, Wasser, Atmosphäre und Kultur- oder Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und deren Entstehen möglichst zu verhindern (Vorsorgeprinzip).

Für die Immobilienwirtschaft ist der Immissionsschutz in mehrfacher Hinsicht relevant:

  • Bauleitplanung: Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen müssen Kommunen Immissionskonflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen (z. B. Wohnen neben Gewerbe oder Verkehrswegen) berücksichtigen und ausreichende Abstände bzw. Schutzmaßnahmen vorsehen.
  • Baugenehmigung: Bestimmte Anlagen (etwa größere gewerbliche oder industrielle Betriebe) benötigen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, bei der Lärm-, Luft- und weitere Emissionswerte geprüft werden.
  • Nachbarschaftsschutz: Bestehende oder geplante Immobiliennutzungen können durch Lärm- oder Geruchsimmissionen benachbarter Anlagen in ihrem Wert und ihrer Nutzbarkeit beeinträchtigt sein.

Da das BImSchG selbst häufig nur allgemeine Grundsätze formuliert, konkretisieren technische Verwaltungsvorschriften die zulässigen Werte – allen voran die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), die konkrete Immissionsrichtwerte in Dezibel für unterschiedliche Gebietstypen (reine Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete) und Tages- bzw. Nachtzeiten festlegt, sowie die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) für Luftschadstoffe.

Für Makler ist die immissionsschutzrechtliche Situation eines Objekts – etwa Lärmbelastung durch eine nahegelegene Straße, Bahnlinie oder einen Gewerbebetrieb – ein wichtiger, wertbeeinflussender Faktor, der in der Objektbeschreibung und Beratung angesprochen werden sollte.

Beispiel aus der Praxis

Ein Bauträger plant ein Wohngebäude in der Nähe eines bestehenden Gewerbebetriebs. Im Rahmen der Bauleitplanung wird anhand der TA Lärm geprüft, ob die vom Betrieb ausgehenden Geräuschimmissionen die für Wohngebiete geltenden Richtwerte am geplanten Baukörper einhalten. Werden die Werte überschritten, können passive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster) oder ein größerer Abstand zur Emissionsquelle erforderlich werden.

Rechtsgrundlage

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) – Zentrale Grundlage des Immissionsschutzrechts; Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Ähnliches.
  • TA Lärm – Verwaltungsvorschrift mit konkreten Immissionsrichtwerten für Lärm nach Gebietstyp und Tageszeit.
  • TA Luft – Verwaltungsvorschrift mit Grenzwerten für Luftschadstoffe.

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