Gewässerschaden

Auch: Gewässerverunreinigung · Grundwasserschaden

Ein Gewässerschaden ist die nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines oberirdischen Gewässers oder des Grundwassers, etwa durch auslaufendes Heizöl aus einem beschädigten Öltank, ausgetretene Chemikalien oder unkontrolliert versickerndes Abwasser. Für Immobilieneigentümer ist er sowohl ein Haftungs- als auch ein Versicherungsthema.

Ausführliche Erklärung

Gewässerschäden entstehen im privaten und gewerblichen Immobilienkontext meist durch Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – klassisch der Heizöltank, aber auch Kfz-Werkstätten, Tankstellen oder Gewerbebetriebe mit Chemikalienlagerung. Für Makler und Eigentümer relevant:

  • Verschuldensunabhängige Haftung: Wer durch das Einbringen von Stoffen in ein Gewässer oder durch eine Anlage, aus der Stoffe in ein Gewässer gelangen, dessen Beschaffenheit nachteilig verändert, haftet nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verschuldensunabhängig für den entstandenen Schaden – eine sogenannte Gefährdungshaftung. Es kommt also nicht darauf an, ob den Anlagenbetreiber ein Verschulden trifft.
  • Anlagenpflichten: Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Öltanks) müssen diese nach den Vorgaben der Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (AwSV) errichten, betreiben, warten und regelmäßig prüfen lassen, um Gewässerschäden vorzubeugen.
  • Versicherungslösung: Da die private Haftpflichtversicherung Gewässerschäden häufig nur eingeschränkt oder gar nicht abdeckt, bieten Versicherer für Öltankbesitzer eigenständige Gewässerschaden-Haftpflichtversicherungen an, die Sanierungskosten für Boden und Grundwasser sowie Abwehransprüche Dritter absichern.
  • Sanierungskosten: Die Beseitigung eines Gewässerschadens (Bodenaustausch, Grundwassersanierung, Monitoring) kann auch bei kleineren Schadensereignissen sehr hohe Kosten verursachen – ein Umstand, den Makler bei der Beratung von Eigentümern älterer Ölheizungsanlagen ansprechen sollten.

Beim Immobilienverkauf ist relevant, ob ein vorhandener Öltank fachgerecht geprüft und der Eigentümer ausreichend versichert ist – andernfalls drohen im Schadensfall existenzbedrohende Sanierungskosten.

Beispiel aus der Praxis

Ein unterirdischer Heizöltank in einem Einfamilienhaus ist korrodiert, unbemerkt tritt Heizöl aus und gelangt ins Grundwasser. Der Eigentümer haftet unabhängig von eigenem Verschulden für die Sanierungskosten. Da er eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, übernimmt diese die Kosten für Bodenaustausch und Grundwassersanierung.

Rechtsgrundlage

  • § 89 WHG – Verschuldensunabhängige Haftung für die nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit durch Einbringen/Einleiten von Stoffen oder durch Anlagen.
  • § 62 WHG – Pflichten beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, konkretisiert durch die AwSV.

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